Der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht keine Rechtsgrundlage für ein Verbot.
Wien. Das Tragen von Couleur ist der rot-grünen ÖH-Spitze an der Uni Wien ein Dorn im Auge. Wie „Die Presse“ berichtet hat, fordert sie jetzt ein Verbot. Die Uni hat dazu keine Stellungnahme abgegeben. Ohnehin wäre ein solches Verbot wohl rechtlich nicht möglich.
Der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht im Gespräch mit der „Presse“ jedenfalls keine Rechtsgrundlage. Die Uni könne per Hausordnung unsittliche oder verschmutzte Kleidung verbieten, auch Uniformen, die an Militär oder Polizei erinnern oder Bekleidung mit Nazi-Symbolen.
Für das Tragen von Band, Mütze und Zipfelbund in den Farben der einzelnen Verbindungen und Burschenschaften spreche auch etwas anderes: „Das ist eine traditionelle Bekleidung, das gehört zur Uni. Ob einem diese Burschenschaften jetzt passen oder nicht.“ (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2014)