Oberstes Gericht gab Korrespondenten-Klage statt schränkte in seinem Urteil aber auf "Pool-Berichterstattung" ein. Nur Gruppen von bis zu zwölf Korrespondenten dürfen ab Mittwoch in die Krisenregion.
Israel muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ausländische Journalisten zur Berichterstattung über die Militäroffensive in den palästinensischen Gaza-Streifen lassen. Allerdings schränkte das Höchstgericht am Mittwoch ein, dass jeweils nur Gruppen von bis zu zwölf Journalisten den Grenzübergang Erez passieren dürfen, falls dieser aus humanitären Gründen geöffnet wird. Die Regelung gilt ab Mittwoch. Davon betroffen sind nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung (FPA).
Die Journalistenvereinigung teilte mit, dass sie mit dem Prinzip der sogenannten "Pool-Berichterstattung", bei der die betreffenden Kollegen im Gaza-Streifen ihre Informationen mit anderen FPA-Kollegen teilen müssen, nicht zufrieden sei. Die Anwälte seien beauftragt worden sicherzustellen, dass diese Berichterstattungsform nicht zu einer ständigen Einrichtung wird.
Die Journalistenvereinigung war vor den Obersten Gerichtshof gezogen, weil die israelische Armee ausländischen Korrespondenten den Zugang zum Gaza-Streifen verweigert hatte. Damit war eine unabhängige Überprüfung der Berichte aus dem Palästinensergebiet nicht mehr möglich. Dazu gehören beispielsweise Berichte, wonach die israelische Armee Zivilisten oder zivile Einrichtungen angegriffen hat. Andererseits konnten auch Vorwürfe der israelischen Armee nicht überprüft werden, wonach die radikalislamische Hamas in Moscheen Waffenlager eingerichtet hat.
Bei den israelischen Luftangriffen ist in der Nacht auf Dienstag auch ein Haus in Gaza weitgehend zerstört worden, in dem die Leiterin der Außenstelle Gaza der deutschen Vertretung, Anke Abu Sitta, und ihr Mann, der Mitarbeiter des Ersten Deutschen Fernsehens ARD Fawaz Abu Sitta, wohnten. Sie überlebten das Bombardement im Keller, wie der Leiter des ARD-Hörfunkstudios in Tel Aviv, Clemens Verenkotte, mitteilte.
(APA)