Mehr Schutz für Unternehmer

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AMS(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Unternehmer, Freiberufler und Werkvertrags-Nehmer können sich ab sofort freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. „Die Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Ab sofort haben Unternehmer, Freiberufler und Werkvertragsnehmer die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Wenn sie in Konkurs gehen oder aus anderen Gründen ihren Betrieb zusperren beziehungsweise ihre Tätigkeit einstellen, erhalten sie dann auch Arbeitslosengeld. In weiterer Folge können sie bei Bedarf auch Notstandshilfe kassieren. Nicht für alle Selbstständigen ist es jedoch sinnvoll, eine solche Versicherung abzuschließen: Viele haben ohnehin noch alte Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Zudem ist die neue Arbeitslosenversicherung nicht billig, da man Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag berappen muss (insgesamt sechs Prozent der Beitragsgrundlage). „Die Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen.

1 Waren Unternehmer nicht schon bisher arbeitslosenversichert?

Großteils ja: Selbstständige, die vor ihrer Unternehmertätigkeit unselbstständig erwerbstätig waren (etwa als Angestellter oder Lehrling) und einen Anspruch erworben haben, bleiben arbeitslosenversichert. Das trifft laut Wirtschaftskammer nach wie vor auf die meisten ihrer Mitglieder zu. Doch die Zahl derer, die gleich nach dem Studium eine selbstständige Tätigkeit beginnen und keine Ansprüche haben, wächst.

2 Wenn man bereits Ansprüche aus einer Arbeitslosenversicherung hat, wie lange behält man die?

Grundsätzlich unbegrenzt. Wer jedoch erst heuer eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss davor mindestens fünf Jahre lang unselbstständig erwerbstätig gewesen sein. War man kürzer unselbstständig beschäftigt, verfallen die Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach fünf Jahren.

3 Wie lange hat man Zeit für die Entscheidung, ob man eine Arbeitslosenversicherung will?

Wer bereits selbstständig erwerbstätig ist, hat bis Jahresende Zeit, sich zu entscheiden. Wer heuer erst ein Unternehmen gründet, hat ein halbes Jahr lang Zeit. Die Entscheidung ist dann für acht Jahre bindend. So will man Missbrauch vermeiden – dass etwa jemand erst dann eine Arbeitslosenversicherung abschließt, wenn es seinem Unternehmen schlecht geht.

4 Wann kann man erstmals Arbeitslosengeld kassieren?

Wenn man eine Versicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) neu abschließt, muss man normalerweise ein Jahr warten, bis man Leistungen in Anspruch nehmen kann. Selbstständige, die bisher noch keine Versicherung hatten, müssen also hoffen, nicht vor 2010 arbeitslos zu werden. Ausnahmen gibt es für unter 25-Jährige sowie für jene Personen, die schon einmal arbeitslos waren: Sie müssen 28 Wochen versichert sein, um einen Anspruch zu haben.

5 Wie viel zahlt man künftig in die Arbeitslosenversicherung ein, wie viel bekommt man heraus?

Man kann zwischen drei fix vorgegebenen Beitragsgrundlagen wählen und zahlt dementsprechend 70,35 Euro, 140,70 Euro oder 211,05 Euro pro Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Im Fall von Arbeitslosigkeit erhält man dann zwischen 572,69 und 1235,48 Euro pro Monat. Experten fürchten, dass die Arbeitslosenversicherung gerade solchen Einpersonenunternehmern zu teuer sein könnte, die am ehesten gefährdet sind, arbeitslos zu werden.

6 Wann gelten Selbstständige als arbeitslos?

Wenn sie ihre bisherige Tätigkeit zur Gänze beenden, also etwa den Gewerbeschein zurücklegen. Kurzfristig die Firma zuzusperren oder weniger zu arbeiten reicht nicht aus. Neben der Arbeitslosigkeit darf man zwar eine geringfügige Tätigkeit ausüben, sein Unternehmen darf man aber nicht weiterführen.

7 Müssen arbeitslose Unternehmer auch zum AMS gehen?

Um ihre Unterstützung zu bekommen, müssen die arbeitslosen Unternehmer „arbeitswillig“ sein, also beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorsprechen. Dieses hilft bei der Jobsuche – meist als Dienstnehmer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2009)

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