ORF-Rechnungshof-Bericht: Empfehlungen im Wortlaut

Die Empfehlungen des Rechnungshofs: Einsparungsmaßnahmen

(29) Die Reduzierung von Einsparungspotenzial sollte künftig kritisch hinterfragt und formell beschlossen sowie die dafür maßgeblichen Gründe sollten dokumentiert werden. (TZ 36)

(30) Beschlossene Einsparungspotenziale sollten künftig realisiert werden. (TZ 37)

(31) Die Geschäftsführung sollte den Stiftungsrat über die Umsetzung beschlossener Einsparungspotenziale umfassend informieren. Der Stiftungsrat sollte die Überwachung der Geschäftsführung in ausreichendem Maße wahrnehmen. (TZ 38)

(32) Der bisherige Umfang der Sendung von Sportveranstaltungen im ORF sollte evaluiert und in einem Konzept die Kriterien für die Sendeauswahl insbesondere von Randsportarten nachvollziehbar definiert werden. (TZ 39)

(33) Bei der Programmplanung sollten auch die Kosten in Relation zu Sendezeit sowie die Reichweite berücksichtigt und eine Bandbreite der Kosten pro Fernseh-Hauptabteilung festgelegt werden. (TZ 8) Finanzmanagement

(34) Die Beteiligung an der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. und Teile der Wertpapiere sollten unter Einbeziehung von Marktpreisrisikomodellen und der Entwicklung an den Finanzmärkten veräußert werden. Mit dem Erlös sollten insbesondere strukturelle Einsparungsmaßnahmen finanziert werden. (TZ 40) Veranlagungsmanagement

(35) Der Wechsel von Asset Managern für die Wertpapierveranlagung sollte geregelt werden. (TZ 41)

(36) Die Performance des Jahres 2007 sollte analysiert und die Erkenntnisse bei der nächsten Festlegung der Asset Allocation entsprechend berücksichtigt werden. (TZ 41) Risikomanagement

(37) Die Erkenntnisse des Risikomanagements sollten systematisch in den Planungsprozess integriert und dadurch die Finanzvorschau qualitativ verbessert werden. (TZ 42) Personal

(38) Die Gewährung von Gehaltszulagen sollte grundsätzlich überdacht werden. (TZ 45)

(39) Ein Kollektivvertrag mit den Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts sollte erstellt werden, in dem alle Besserstellungen im Vergleich zum allgemeinen Arbeitsrecht beseitigt werden. Weiters sollte eine möglichst umfassende Eingliederung aller Arbeitnehmer in diesen Kollektivvertrag angestrebt werden. (TZ 46)

(40) Für alle Bezieher eines Mehrdienstleistungspauschales sollten Zeitaufzeichnungen eingeführt werden. Weiters sollten die Mehrdienstleistungspauschalen auf deren betriebliche Notwendigkeit überprüft werden. (TZ 47)

(41) Zulagen sollten restriktiver gewährt werden. (TZ 47)

(42) Die Notwendigkeit des Einsatzes sämtlicher Leiharbeitskräfte sollte überprüft werden. (TZ 48)

(43) Verträge mit Überlassungsunternehmen sollten schriftlich abgeschlossen werden. (TZ 48)

(44) Weitere Reformschritte sollten gesetzt werden, um die eigenen pensionsrechtlichen Bestimmungen des ORF an die seit 1998 reformierten ASVG-Pensionsbestimmungen anzugleichen. (TZ 49)

(45) Die mit dem Generaldirektor und den Direktoren vereinbarten Jahresgehälter sollten als Fixbetrag angesehen werden. (TZ 50)

(46) Mit dem Generaldirektor und den Direktoren sollten künftig nur mehr Abfertigungen im gesetzlichen Ausmaß vereinbart werden. (TZ 51)

(47) Bei der Festsetzung der Bonifikationen für den Generaldirektor, die Direktoren und die Landesdirektoren sollten künftig nur mehr überprüfbare Ziele vereinbart werden. (TZ 52)

(48) Bonifikationen sollten nur für Ziele gewährt werden, für deren Einreichung der Begünstigte einen wesentlichen Beitrag leisten kann. (TZ 52, 53)

(49) Zahlungen an Landesdirektoren sollten nur vereinbart werden, wenn diesen eine Gegenleistung gegenübersteht. (TZ 54)

(50) Die Dienstanweisungen über die nebenberufliche Erwerbstätigkeit und die Unternehmensbeteiligung sollten auf alle Arbeitnehmer angewendet werden. (TZ 55) Technische Direktion

(51) Die Ausnahmeregelungen beim Arbeitszeit-Kollektivvertrag für das technische Personal sollten beseitigt werden. (TZ 57)

(52) Im Bereich der Technik sollte ein kosteneffizientes Mischverhältnis zwischen Eigenleistungen und Fremdleistungen geprüft und Eigenleistungen einer verstärkten Kostenbetrachtung unterzogen werden. (TZ 58)

(53) Die Vorplanungen zwischen den Programmdienststellen und der Technik sollten verbessert und die Anforderungen der Programmdienststellen rechtzeitig definiert werden. (TZ 59)

(54) Die Kooperation zwischen den technischen Produktionsbetrieben und den Programmdienststellen sollte verbessert und das Ausmaß an Wartezeiten weiter verringert werden. (TZ 62)

(55) Die Produktionsaktivitäten sollten mit der Technik abgestimmt sowie zur Ressourcenoptimierung eine genaue Produktionsvorplanung vorgenommen werden. (TZ 60)

(56) Bei den Übertragungswagen sollten die Wartungs- und Reparaturarbeiten mit den langfristig geplanten Produktionseinsätzen abgestimmt, die erforderlichen technischen Nachrüstungen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und die Auslastung verbessert werden. (TZ 61)

(57) Falls eine Strukturänderung, Produktivitätssteigerungen und Kostenreduktionen im Bereich der Technischen Direktion nicht bzw. nur unzureichend umgesetzt werden, sollten Ausgliederungen in den Produktionsbetrieben Hörfunk und Fernsehen in Angriff genommen werden. Der technische Produktionsbetrieb Ausstattung sowie Teile der Informationstechnologie sollten jedenfalls ausgegliedert werden. (TZ 63)

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