Universität: Wer als Ausländer im Schneckentempo lernt, muss Österreich verlassen. Das Höchstgericht kennt keine Gnade – wie kreativ die Ausreden manchmal auch sein mögen.
Wien. Schlechte Noten können nicht nur den Studienabschluss gefährden, ausländischen Bummelstudenten droht sogar die Abschiebung. Im vergangenen Monat musste sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit einer Reihe solcher Fälle auseinandersetzen. Mancher Studierende zeigt sich vor dem Gericht freilich kreativer als auf der Uni: So wurden die unterschiedlichsten Ausreden hervorgezaubert, mit denen man sich vor der Abschiebung retten wollte.
Ein türkischer Architekturstudent etwa hatte auch nach Jahren nicht einmal seine Studieneingangsphase absolviert. Als Grund für den schlechten Studienerfolg erwähnte der Mann unter anderem ein Zugsunglück aus dem Jahr 2003. Bei diesem seien sein Vater getötet und die Mutter verletzt worden. Dies habe ihn laut einem ärztlichen Attest psychisch stark zurückgeworfen. Doch die Höchstrichter (2007/18/0443) blieben hart: Weder vor noch nach dem Unglück habe der Türke einen entsprechenden Studienerfolg aufweisen können, die Ausweisung wurde bestätigt.
Eine Rumänin wiederum gestand zwar ein, dass sie im Studienjahr nur zwei Prüfungen positiv absolviert hat. Aber die übrigen Prüfungen habe sie nur knapp nicht geschafft, so ihre Argumentation. Daraus sei ihr Bestreben, das Studium erfolgreich abzuschließen, doch erkennbar. Überdies habe sie zu einer Prüfung nicht antreten können, weil sie aufgrund der Herzerkrankung ihres Vaters nach Rumänien habe fahren müssen. Auch diese Einwände nützten nichts (2005/18/0724). Die Rumänin hat freilich noch eine Chance: Da ihr Land inzwischen der EU beigetreten ist, dürfte sie auch als Bummelstudentin in Österreich bleiben. Dafür habe sie nur zwei Voraussetzungen zu erfüllen, erklärt Europarechtler Walter Obwexer von der Uni Innsbruck.
Faule EU-Bürger haben es leicht
So müsse man als Student aus einem anderen EU-Land nur eine Krankenversicherung haben und nachweisen, dass man den Lebensunterhalt in Österreich finanzieren kann (dieser Nachweis kann etwa durch ein Sparbuch erbracht werden).
Das alles nützt freilich einem Kosovo-Albaner, der durch besonders mäßigen Studienerfolg auffiel, nicht. 1998 war er illegal ins Land gekommen, im Jahr 2000 wurde ihm der Aufenthalt unter dem Titel „Ausbildung“ eingeräumt. Fünf Jahre später erfolgte schließlich der Ausweisungsbescheid. Der Kosovo-Albaner besuchte nämlich auch nach all den Jahren nur den Vorstudienlehrgang der Universität Wien. Grund: Er hatte die Prüfungen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache noch immer nicht bestanden. Geltend gemacht wurden vom Studenten im nun vom VwGH entschiedenen Verfahren, dass er wegen „rezidivierender Gastritisbeschwerden, verbunden mit starker Gewichtsabnahme und ständiger Übelkeit“ am zügigen Studium gehindert wurde. Die Behörden meinten aber, dass es keine absolute Verhinderung gegeben habe, die deutsche Sprache zu erlernen (2005/18/0595).
Auch kein Glück vor dem Höchstgericht hatte ein nigerianischer BWL-Student: Er verwies darauf, an „Hypertonie und depressivem Syndrom zu leiden“ – dies beeinträchtige seine Konzentrationsfähigkeit beim Lernen (2007/18/0381). Eine Türkin wiederum argumentierte damit, dass ihr Vater und ihr Bruder im Inland seien und sie wegen familiärer Bindungen in Österreich bleiben müsse. Da sie aber auch nach drei Jahren nicht einmal die notwendigen Ergänzungsprüfungen für die Aufnahme auf der Uni geschafft hatte, wurde die Ausweisung trotzdem bejaht (2005/18/0612).
11.313 Bewilligungen
Im ÖH-Referat für ausländische Studierende berichtet man, dass Beratungen von Studenten, die vor einer Ausweisung zittern, Ausnahmefälle sind. Wenn man zumindest acht Semesterwochenstunden pro Jahr erbringen könne, sei man jedenfalls auf der sicheren Seite. Wie viele Studenten ausgewiesen werden, ist statistisch übrigens nicht erfasst. Laut Innenministerium verfügten aber im Dezember 2008 immerhin 11.313 Ausländer über eine Aufenthaltsbewilligung als Student in Österreich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2009)