Reform: Anlegerschutz wird neu geregelt

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Die "Anleger-Entschädigung für Wertpapier-Dienstleister" wird reformiert. Kunden von Finanzberatern sollen im Pleitefall eine Entschädigung von bis zu 20.000 Euro bekommen.

Wien. Hunderttausende Anleger können aufatmen: Laut "Presse"-Informationen soll nächste Woche im Ministerrat die seit Jahren diskutierte Reform der "Anlegerentschädigung für Wertpapierdienstleister" verabschiedet werden. Was etwas sperrig klingt, ist in Sachen Anlegerschutz ein Meilenstein. Denn damit verpflichtet sich der Staat, dass künftig auch Investoren, die ihr Geld nicht bei einer Bank, sondern bei einem unabhängigen Finanzdienstleister liegen haben, im Insolvenzfall problemlos eine Entschädigung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Dem Vernehmen nach hat sich Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) persönlich dafür eingesetzt.

Garantierter Schutz

Branchenschätzungen zufolge nehmen 300.000 bis 400.000 Österreicher die Dienste der mehr als 200 konzessionierten Wertpapierdienstleister in Anspruch. Marktführer ist übrigens mit 100.000 Kunden der AWD, der gerade wegen angeblicher Beratungsfehler beim Verkauf von Immofinanz-Aktien mit Klagen eingedeckt wird.

Hintergrund der Reform: Wer sein Geld bei einer Bank liegen hat, braucht sich im Insolvenzfall keine Sorgen machen, da es eine gesetzlich garantierte Einlagensicherung gibt. Kunden von Finanzberatern schauten dagegen durch die Finger. Zwar gibt es für sie schon derzeit eine vorgesehene Entschädigung von 20.000 Euro. Doch dabei handelt es sich um "totes Recht". Denn der von den Wertpapierfirmen gespeiste Entschädigungstopf reicht nicht aus.

So weigerte sich die in der Wiener Rainergasse angesiedelte Stelle "Anlegerentschädigung für Wertpapierunternehmen" (AeW) beispielsweise, für den Schaden, der bei der Pleite des Wiener Finanzberaters Amis entstanden ist, aufzukommen.

Vier-Säulen-Modell


Dem Vernehmen nach hat sich Finanzminister Pröll mit den Finanzexperten der SPÖ darauf geeinigt, dass künftig jeder Kunden die zugesicherten 20.000 Euro auch tatsächlich bekommt. Die finalen Gespräche gab es gestern. "Es sieht gut aus, dass die Reform nächste Woche präsentiert werden kann", heißt es in Regierungskreisen. Vorgesehen ist ein Vier-Säulen-Modell: Die konzessionierten Wertpapierfirmen werden künftig nicht erst im Schadensfall zur Kasse gebeten, sondern müssen jährlich Beiträge einzahlen, die wieder in eine Versicherung fließen. Bei einem größeren Entschädigungsfall können von den Unternehmen auch Sonderzahlungen eingehoben werden.

Und bei ganz großen Schäden springt der Staat ein. Diskutiert wird, dass der Bund in einem solchen Fall eine Anleihe aufnimmt, damit die Anleger ihr Geld bekommen.

Vor allem der Fall Amis hat hierzulande jede Menge Staub aufgewirbelt. Dabei wurden 15.000 Anleger um mehr als 65 Mio. Euro geprellt. Die meisten von ihnen brachten Klagen gegen die Republik ein. In erster Instanz wurde der Bund zu Schadenersatzzahlungen verurteilt, die Berufung läuft. "Die FMA hat Amis beaufsichtigt. Daher muss der Steuerzahler für den Schaden aufkommen", sagen Anlegeranwälte. Laut früheren Angaben von SPÖ-Finanzexperte Jan Krainer könnte Amis den Staat im schlimmsten Fall bis zu 200 Euro kosten. Rund 80 Mio. Euro sind im Budget für den Fall schon vorgesehen. "Nun zahlt die Republik gleich, ohne dass Anleger vorher ein Verschulden der Finanzmarktaufsicht nachweisen müssen. Lange Prozesse sind nicht notwendig", bringen Kenner die nun ausgehandelte Lösung auf den Punkt.

Wichtig dabei: Die Entschädigung gibt es nur, wenn der Finanzberater eine Konzession hat und von der FMA kontrolliert wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2009)

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