Ein letzter Einigungsversuch im Streit der Bundesregierung mit der EU-Kommission über das VW-Gesetz ist gescheitert. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe einen gemeinsamen Auslegungsantrag beim europäischen Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch abgelehnt, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel.
Die Kommission und die Bundesregierung streiten über die Auslegung des EuGH-Urteils im Herbst 2007 nachdem das VW-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das neue VW-Gesetz eingeleitet, das Deutschland wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ändern musste. Nach Auffassung der Kommission hätte die Sperrminorität von 20 Prozent, die dem Land Niedersachsen ein Veto-Recht bei Hauptversammlungen ermöglicht, geändert werden müssen. EU-Binnenmarktkommissar McCreevy drohte deswegen mit einer neuen Klage gegen die Bundesregierung vor dem EuGH.
Die Bundesregierung nimmt dagegen für sich in Anspruch, der Beanstandung des VW-Gesetzes durch den EuGH 2007 mit der Novelle voll Rechnung getragen zu haben. Aus dem Gesetz herausgenommen wurden das Höchststimmrecht, nach dem das Gewicht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent begrenzt wird, und das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Sperrminorität sei vom Gericht nur in Verbindung mit diesen beiden Regeln als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU gewertet worden.
Durch die Sperrminorität hat Niedersachsen als zweitgrößter Aktionär nach Porsche ein Vetorecht bei VW. Porsche strebt einen Beherrschungsvertrag an. Frei schalten und walten können die Stuttgarter aber erst, wenn Niedersachsen sein Vetorecht verliert.
(APA)