Dank einer Gesetzesänderung sollen nun mehr Immobilien versteigert werden. Ganz freiwillig.
Wien(amü). Auf rund zehn freiwillige Versteigerungen kam der österreichische Immobilienmarkt pro Jahr bislang. Diese Zahl könnte nun durch das Feilbietungsrechtsänderungsgesetz ansteigen. Denn war bislang ein gerichtliches Verfahren vorgeschrieben, das fast nur für Zwangsversteigerungen genutzt wurde, so reicht seit dem 1. Jänner die Amtsbestätigung eines Notars, damit die Feilbietung rechtens ist.
Flexiblere Regelungen
„Der gesamte Prozess ist nun einfacher, die Bedingungen für den Versteigerer sind flexibler. Und doch ist der rechtliche Rahmen ganz klar und eindeutig festgelegt“, erklärt Rechtsanwalt Herbert Rainer. Mit der Abwicklung können beispielsweise Immobilientreuhänder, also Makler und Verwalter, sowie Rechtsexperten betraut werden. Oder auch Unternehmen, die sich auf Versteigerungen spezialisiert haben.
So startete diese Woche etwa das Unternehmen Dorotheum Immobilien, eine Tochter des bekannten Auktionshauses. Im Juni soll, so die beiden Geschäftsführer Isabella Jandl und Konrad Abensperg-Traun, die Premieren-auktion stattfinden, im April wird der erste Katalog mit etwa 20 Objekten erscheinen. Sowohl private als auch gewerbliche Kunden sollen angesprochen werden, die Immobilienpalette ist ebenfalls breit: Man kann sich vorstellen, Häuser, Grundstücke oder Bürogebäude zu versteigern. Das Unternehmen übernimmt beispielsweise eine erste Auswertung des Objekts, vermittelt Sachverständige, organisiert Besichtigungstermine und bereitet die Informationen über die Immobilie auf.
Was Versteigerer auf alle Fälle beachten sollten: „Dass in den Feilbietungsbedingungen alle wesentlichen Bestimmungen enthalten sind. Etwa die Angaben über das geringste Gebot, die Zahlung, die Sicherung des Rechtserwerbs“, sagt Rainer. Auch Jandl erklärt: „Wir legen den Ausrufungspreis gemeinsam mit dem Versteigerer fest. Genauso das Limit, unter dem kein Zuschlag erfolgen soll.“
Vorteil: Zeitfaktor
Außerdem sei es sinnvoll, erläutert Rainer, so viele Informationen wie möglich über die Immobilie zusammenzustellen: von einem aktuellen Sachverständigengutachten bis hin zu den Inhalten des Grundbuchs. Für Bieter gilt: sich so umfassend über das Objekt erkundigen, wie sie es auch bei einem herkömmlichen Erwerb tun würden.
Als Vorteile von Versteigerungen gelten nach internationalen Erfahrungen die hohe Transparenz des Verfahrens sowie das Erzielen guter, marktkonformer Preise. „Und nicht zuletzt der Zeitfaktor. Durch die Auktionstermine ist dieser gut kalkulierbar“, sagt Abensperg-Traun. Was auch nach der Gesetzesänderung noch gilt: Wie bei Zwangsversteigerungen, muss die Feilbietung in der gerichtlichen Ediktsdatei (siehe www.edikte.gv.at) für die Dauer von mindestens drei Wochen bekannt gemacht werden.
www.edikte.gv.at,
www.dorotheum-immobilien.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2009)