Bleiberecht: Entscheidung bleibt doch beim Ministerium

Fluechtlingslager Traiskirchen
Fluechtlingslager Traiskirchen(c) AP (Hans Punz)
  • Drucken

Innenministerin Fekter gibt den Forderungen der Länder nach: Die Landeshauptleute sollen nun doch nicht das letzte Wort beim humanitären Bleiberecht haben. Die umstrittenen Patenschaften bleiben.

Die Letztentscheidung, ob abgelehnten Asylwerbern humanitäres Bleiberecht gewährt wird, wird wohl auch in Zukunft das Innenministerium treffen. Ressortchefin Maria Fekter (ÖVP) hat nach vehementen Einwänden der Länder nachgegeben. Die Landeshauptleute wollten nicht - wie von der Ministerin geplant - das letzte Wort haben. Fekter präsentierte am Montag ihren entsprechend geänderten Gesetzes-Entwurf. Demnach bleibt vom Verfahrenszug her fast alles beim Alten.

Geändert wird lediglich, dass nun für die Zuwanderer ein Antragsrecht (auf Landesebene) entsteht. Bisher war man vom Goodwill der Länder abhängig, dass diese nach formlosen Ersuchen der Flüchtlinge beim Bund um den humanitären Aufenthalt für Betroffene ansuchen.

Geändert wurde auch der Stichtag für "Alt"- bzw. "Neufälle". Für Altfälle, die einen humanitären Aufenthalt beantragen können, gilt nunmehr der Stichtag der 1. Mai 2004. Ursprünglich war der 1.1. 2003 geplant gewesen. Bei neueren Fällen sollen humanitäre Aspekte bereits im normalen Asylverfahren geprüft werden.

Patenschaften bleiben

Hart bleibt Fekter, was die umstrittenen Patenschaften angeht. Grundvoraussetzung für ein Bleiberecht soll demnach künftig sein, dass Personen oder Organisationen die finanzielle Haftung für die Zuwanderer übernehmen. Fekter betonte am Montag, dass staatliche Zuwendungen an NGOs nicht für diese Haftungen verwendet werden dürften.

Allerdings will die Ministerin im Vergleich zum Begutachtungsentwurf die Patenschaften missbrauchssicherer machen. So sollen Nebenabreden, in denen die Abhängigkeit des Zuwanderers vom "Paten" ausgenützt wird, verboten werden. Zusätzlich überlegt Fekter, entsprechenden Missbrauch unter Strafe zu stellen. Keine Patenschaft nötig haben dürften Personen, die über ein entsprechendes Eigenvermögen verfügten. Hier habe sich in der Begutachtung gezeigt, dass dies für nicht unbedingt nötig empfunden werde.

Zum Zeitplan sagte Fekter, sie hoffe, die gesetzliche Umsetzung gemäß der Vorgabe des Verfassungsgerichtshof bis zum Ende des ersten Quartals 2009 zu schaffen. Im Februar soll der Entwurf durch den Ministerrat gehen.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.