Drei Jahre arbeitete das Bezirksamt Neubau am Verwaltungs-Strafverfahren gegen eine Wiener "University" – jetzt ist die Tat verjährt.
Wien. Das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Vorsitzenden der „International University Vienna (IUV)“, Wil Goodheer, ist eingestellt worden. Der Grund: Das Verfahren hat sich über mehr als drei Jahre hingezogen, die Straftat ist damit verjährt.
Wie „Die Presse“ bereits im vergangenen Dezember berichtet hat, bezeichnet sich die IUV seit Jahren als „University“, obwohl der Bildungseinrichtung aus Wien-Neubau schon 2003 der Status einer Privatuniversität aufgrund akademischer Mängel entzogen wurde.
Die Verwendung von Begriffen wie „Universität“, „Hochschule“ oder eben „University“ ist nach Rechtsmeinung des Wissenschaftsministeriums staatlich anerkannten Hochschulen vorbehalten: eben öffentlichen Universitäten, Privatunis und Fachhochschulen.
Im Herbst 2005 richtete der Österreichische Akkreditierungsrat daher eine Sachverhaltsdarstellung zur irreführenden Bezeichnung der IUV an die verantwortliche Behörde, das Magistratische Bezirksamt Neubau. Von dort hieß es dann jahrelang auf Nachfrage, ein Verfahren sei im Laufen, könne nicht weiter kommentiert werden.
Erst mit 21. Oktober 2008 wurde ein Straferkenntnis ausgestellt, gegen das Goodheer Berufung einlegte – die Straftat war verjährt, der Berufung wurde stattgegeben.
Ungewöhnlich langes Verfahren
„Eine Verfahrensdauer von drei Jahren ist sicher nicht üblich“, kommentiert die Angelegenheit Silvia Vetter vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) der Stadt Wien, unter deren Leitung die Berufung bearbeitet wurde. Die Beamten des Magistrats sollten die Verjährungsfrist von drei Jahren so berücksichtigen, dass nach Erlass des Straferkenntnis noch 15 Monate „Spielraum“ für ein Berufungsverfahren bleiben. Im konkreten Fall konnte der UVS nur noch die Verjährung feststellen.
„Bei uns wurde sicher nichts verschleppt“, wehrt sich Gabriele Schrein, die verantwortliche Bezirksamtsleiterin des 6. und 7. Bezirks. Eine Einflussnahme von außen schließt sie vehement aus: „Manche Verfahren sind eben komplex, eine lange Dauer kann von äußeren Umständen abhängen.“
Details zum konkreten Fall dürfe sie aber nicht bekannt geben, sie fallen unter das Amtsgeheimnis. Die Beamtin spielt den Ball an das Wissenschaftsministerium zurück: Man könne ja noch einmal eine Anzeige einbringen, die dann ordnungsgemäß geprüft würde, so Schrein. „Das Arbeitsinspektorat zeigt Betriebe ja auch immer wieder an.“
Wobei im konkreten Fall die Chance für juristische Konsequenzen unter Umständen verspielt sein könnte: Wird ein Delikt während eines Verfahrens kontinuierlich begangen und führt das Verfahren nach dem rechtmäßigen Abschluss zu keiner Strafe, so gilt die Tat als „Dauerdelikt“. Der Täter darf dann dafür nicht mehr in einem weiteren Verfahren belangt werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2009)