A22-Karambolage: Bundesheer in der Defensive

Bilder einer Ueberwachungskamera
Bilder einer Ueberwachungskamera(c) APA (Repro/MICHAEL WESSEIG)
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Immer mehr deutet darauf hin, dass die Massenkarambolage auf der A22 von Nebelgranaten des Bundesheers verursacht wurde: Der Wind hat den Nebel laut Gutachten direkt auf die Fahrbahn getragen.

Was bedeutet eigentlich „geringfügig unterschritten“? Beim Zünden von Nebelgranaten sei der Sicherheitsabstand zu ungeschützten Personen „geringfügig“ unterschritten worden, sagt das Bundesheer recht kryptisch. Der Abstand sei nicht „in vollem Umfang“ eingehalten worden. Im Zusammenhang mit der Massenkarambolage vom 22. Jänner, die auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg ein Todesopfer und sieben Schwerverletzte gefordert hat, gehen die Interpretationen von Polizei und Streitkräften diametral auseinander.

Das Bundesheer definiert „geringfügig“ mit 260 statt der vorgeschriebenen 300 Meter. So weit entfernt von der Unfallstelle seien die Nebelgranaten, die den Unfall möglicherweise ausgelöst haben, gezündet worden. Die ermittelnde Exekutive wiederum misst deutlich weniger. Im Gespräch mit der „Presse“ präzisiert ein leitender Beamter einen Bericht der ORF-Sendung „Thema“. Er bestätigt, dass der Ort, an dem die Granaten gezündet wurden, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn liegt. „Neunzig, höchstens hundert Meter beträgt der kürzeste Abstand vom Detonationspunkt zur Fahrbahn“, sagt der Ermittler. Die mehr als doppelt so weit ausgefallene Messung des Heeres sei nur dadurch zu erklären, dass man die Distanz zwischen den Nebelgranaten und den stehenden Autowracks gemessen habe.

Das Verteidigungsministerium setzt nun, da sich die Hinweise verdichten, dass die Granaten den Unfall verursacht haben, offenbar auf Defensivtaktik. Die vier Personen starke Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit war am Dienstag für die „Presse“ für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Vielleicht auch deshalb, weil die Behauptung der heereseigenen „Wetterberatungsstation“ ebenfalls immer unwahrscheinlicher wird. Deren Gutachten besagt nämlich, dass der Wind zum Unfallzeitpunkt aus Nord bis Nordost geweht habe, also weg von der Autobahn. Sprich: Der Nebel der Granaten könne nicht auf die Fahrbahn gezogen sein und demnach den Unfall nicht verursacht haben. Diesem Gutachten widersprechen mittlerweile zahlreiche Augenzeugen, TV-Bilder vom Unfallort und ein meteorologisches Gutachten.

Gutachten: Wind aus Westen

Nach Befragungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei Korneuburg stellt sich zusehends heraus, dass nahezu alle Befragten Rauch- und Nebelschwaden in Richtung der Autobahn ziehen sahen. Auch die Unfallbilder des ORF lassen die Theorie des Bundesheers in einem zweifelhaften Licht erscheinen.

Ebenso ein Gutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), die die Wetterverhältnisse am Unfalltag für die Polizei ausgewertet hat. Demnach ist der Wind ab 18.30 Uhr, also etwa eine halbe Stunde vor dem Unfall, aus Westen (und nicht wie vom Heer behauptet aus Osten) gekommen. „Die Windrichtung hat an diesem Tag mehrmals kurzfristig gewechselt“, sagt Ernest Rudel, Leiter „Daten, Methoden, Modelle“ bei der ZAMG. Was typisch für Tage mit besonders schwachen Windverhältnissen wie dem 22. Jänner sei. Der Richtungswechsel war also vorhersehbar? „Natürlich ist das kurzzeitig passiert“, sagt Rudel. „Aber bei dieser Wetterlage kann man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten, dass sich der Wind plötzlich dreht.“ Außerdem, so Rudel, sei die heereseigene Wetterstation in Langenlebarn „für den Unfallort nicht unbedingt repräsentativ“. Es gebe nähere ZAMG-Messstationen (Stockerau, Stammersdorf), auf die das Heer vollen Zugriff hat. Ob es davon Gebrauch gemacht hat, ist unklar – das Heer war nicht erreichbar.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg will nun den Endbericht des Verteidigungsministeriums abwarten und dann entscheiden, wie es mit den Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen weitergeht. Gegen den verantwortlichen Übungsleiter des Bundesheers läuft ein Disziplinarverfahren.

Der Exmann der getöteten tschechischen Frau – sie hinterlässt eine sechsjährige Tochter – hat unterdessen einen österreichischen Anwalt eingeschaltet und fordert Entschädigung. Seine Exfrau „hätte nicht sterben müssen, wenn das österreichische Bundesheer vorsichtiger gewesen wäre“, sagt er.

AUF EINEN BLICK

Die Hinweise darauf, dass die Massenkarambolage auf der A22 von Nebelgranaten des Bundesheeres ausgelöst wurde, verdichten sich: So war der Detonationsort laut Polizei deutlich näher an der Autobahn als vom Heer angegeben. Weiters wehte der Wind zum Unfallzeitpunkt aus Westen und trug, wie auf Kamerabildern zu sehen ist, den Nebel der Granaten auf die Fahrbahn.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2009)

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