E-Control fordert Senkung der Strompreise

Der österreichische Energieregulator fordert eine Senkung der Strompreise für Privatkunden, aber auch für Industrie und Gewerbe. Die Großhandelspreise für Strom sinken derzeit auf das Niveau von 2007, erklärte die E-Control am Freitag. Die österreichischen Energielieferanten könnten daher wieder günstiger Strom beziehen und sollten die niedrigeren Einkaufspreise weitergeben.

Die Finanzkrise und das Sinken des Ölpreises haben den Großhandelspreis für Strom auf Talfahrt geschickt. "Wir fordern die Energiebranche erneut auf, weitere Preissenkungen durchzuführen bzw. bereits angekündigte Senkungen weiter nach unten zu schrauben", erklärt Walter Boltz, Geschäftsführer der Energie-Control GmbH. Boltz forderte ferner die Stromfirmen auf, auch ihren gewerblichen Kunden entgegenzukommen. Österreichische Unternehmen könnten nämlich von Strompreissenkungen nicht unmittelbar profitieren, weil sie durch langfristige Lieferverträge gebunden seien.

Der Verwaltungsgerichtshof hat unterdessen in einem aktuellen Erkenntnis eine Stromrechnung als zu wenig transparent kritisiert und damit Wasser auf die Mühlen der Aufsichtsbehörden geleitet, die die Versorger bereits vergangenes Jahr wegen ihrer Abrechnungen gerüffelt hatten. Neben den damals bemühten Gutachten "haben wir jetzt auch die Unterstützung des Verwaltungsgerichtshofes", fühlt sich Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde, bestätigt.

Das Hintergrund des VwGH-Erkenntnisses ist eine Beschwerde der Steweag gegen einen Bescheid der E-Control. Stein des Anstoßes war für den Regulator, dass die Stromfirma den Energiepreis nur als Durchschnittswert angegeben hatte, nicht aber, in welchen Zeiträumen welche Preise verrechnet worden sind. Das ist zu wenig Information, sagt nun auch auch das Gericht.

Der Verband der Elektrizitätsunternehmen hat sich gegen den "Pauschalvorwurf" gewandt, die Stromrechnungen seien generell zu wenig transparent und konsumentenfreundlich. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes betreffe einen Einzellfall und zeige vor allem, dass die gesetzlichen Vorschriften vereinfacht und konsumentenfreundlicher gestaltet werden müssten.

(APA)

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