Deutschland: EU-Vertrag vor Gericht

Richter des deutschen Verfassungsgerichts in Karlsruhe
Richter des deutschen Verfassungsgerichts in Karlsruhe(c) AP (Winfried Rothermel)
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Das Verfassungs-Gericht verhandelt heute über den Reformvertrag von Lissabon. Die Kläger argumentieren, dass der Vertrag die Souveränität Deutschlands aushöhlt. Die deutsche Regierung verteidigt das Reformwerk.

Der EU-Reformvertrag von Lissabon steht in Deutschland ab heute auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht begann am Dienstag mit einer zweitägigen Anhörung zu mehreren Klagen. Die Kläger beanstanden, dass das Reformwerk der EU zu viele Zuständigkeiten einräumt und die Souveränität Deutschlands aushöhlt. Ein Nein aus Karlsruhe würde den Vertrag, der Anfang 2010 in Kraft treten soll, zum Platzen bringen.

Geklagt haben unter anderem der Abgeordnete Peter Gauweiler und der Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg von der CSU sowie die Bundestagsfraktion der Linken. Der Bevollmächtigte Gauweilers in dem Verfahren, Dietrich Murswiek, sagte, der Vertrag vergrößere das "notorische Demokratiedefizit" der Union. Ziel der Klage sei eine Verteidigung der Demokratie. Er kritisierte zudem eine Unverständlichkeit des Vertrages. Dieser sei so konstruiert, dass kein normaler Leser ihn verstehen könne.

Die deutsche Bundesregierung verteidigte den Vertrag bei der Verhandlung als verfassungskonform. Der Vertrag sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Souveränität Deutschlands werde nicht beeinträchtigt, zudem halte die demokratische Legitimation mit der Integration Europas Schritt.

"Staaten bleiben Herren der Verträge"

Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bezeichnete das Abkommen in Karlsruhe als einen Fortschritt bei der Stärkung der demokratischen Verankerung der Union. Er sei zudem eine notwendige und konkrete Antwort auf die unabweisbaren Zukunftsaufgaben für Deutschland und Europa. Der Vorwurf der Entstaatlichung verkenne den Vertrag. Dieser gewährleiste, dass den Mitgliedsstaaten Aufgaben und Befugnisse von substanziellem Gewicht verblieben. Diese blieben "Herren der Verträge."

Die Verhandlung in Karlsruhe ist auf zwei Tage angesetzt. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.

(Ag.)

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