Steuerreform: Häupl droht mit Verfassungsklage

Michael Haeupl
Michael Haeupl(c) (Clemens Fabry)
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Gespräche müssten nun mit Ländern geführt werden - "Gehen ohne Vorbedingungen hinein"

Wiens Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ), derzeitiger Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, setzt den Bund beim Thema Steuerreform unter Druch. Er fordert ehebaldigst Gespräche zwischen Bund und Ländern. Diese seien von der Finanzverfassung vorgeschrieben. Sollten diese nicht folgen, sei eine Verfassungsklage unumgänglich, konstatierte Häupl am Dienstag im Ö1-"Mittagsjournal". Zugleich betonte der SPÖ-Politiker in seiner wöchentlichen Pressekonferenz am Dienstag, dass er keine Ultimaten setze.

Es gehe nicht um eine Kriegserklärung, sondern darum, dass die Aufteilung vor dem Beschluss im Parlament geklärt werden müsse. "Und man kann erst reden, wenn man die Vorschläge der Bundesregierung kennt", so Häupl. Diese lägen nach dem Ende der Klausur in Sillian auf dem Tisch. Die nun notwendigen Gespräche seien von Länderseite sehr offen angelegt: "Wir gehen ohne Vorbedingungen hinein."

Inhaltlich stünden die Länder dabei hinter Projekten wie dem Gratis-Kindergartenjahr und - zumindest mehrheitlich - der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Allerdings hätten diese Einnahmeausfälle und Mehrkosten zur Folge. Nach Schätzungen könnten den Ländern 450 Mio. Euro entgehen.

Kein Verständnis von Pröll

VP-Finanzminister Josef Pröll hat am Rande der Regierungsklausur in Sillian wenig Verständnis für Häupls Drohungen gezeigt. Die Länder seien bei den Verhandlungen eingebunden gewesen. Außerdem müsse in Zeiten der Krise jeder einen Beitrag leisten und der Bund tue dies ohnehin überproportional, so Pröll. Er attestierte den Ländern zudem eine "endenwollende" Bereitschaft zur Krisenbewältigung (Stichwort: Konjunkturpaket).

Es werde aber Gespräche geben, sagte der Finanzminister. Häupls Parteifreund Bundeskanzler Werner Faymann war um Kalmierung bemüht. Er habe mit Häupl bereits telefoniert. Die Aussagen des Bürgermeisters seien nicht als Drohung zu verstehen, Häupl habe nur auf das Recht in der Verfassung verwiesen.

(APA)

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