Die Veruntreuungsvorwürfe gegen Martin Graf im Detail

Die Staatsanwaltschaft untersucht Abfertigung und Einmalzahlung bei Grafs Ausscheiden aus den Austrian Resaerch Centers.

Ein Rohbericht des Rechnungshofs mit Folgen: Die Auslieferung des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf ist beantragt worden, weil der FPÖ-Politiker bei seinem Ausscheiden aus den Austrian Research Centers (ARC) eine Abfertigung sowie eine Einmalzahlung kassiert haben soll - widerrechtlich, wie die Staatsanwaltschaft vermutet. Diese in einem Rechnungshof-Rohbericht im Vorjahr erhobenen Vorwürfe haben nun die strafrechtlichen Ermittlungen nach sich gezogen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch. Graf selbst wies alle Vorwürfe zurück.

Diese Prämie über 50.000 Euro, um die es in der Hauptsache geht, soll Graf anlässlich der Eingliederung der ihm unterstehenden ARC Business Services 2006 erhalten haben. Diese Sonderprämie soll ihm nicht zugestanden sein, weil der vorhergehende Vertrag all inclusive gewesen sein soll. Graf wird zudem vorgeworfen, einen neuen Vertrag unterzeichnet zu haben mit Wirkung vom 1.10. 2006, obwohl er bereits gewusst haben soll, dass er für den Nationalrat kandidiert. Ermittelt wird gegen Graf - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - wegen des Verdachts der Untreue sowie der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (früher fahrlässige Krida, Anm.), so Jarosch.

Laut Jarosch steht aber Graf nicht allein im Fokus der Justiz: Ermittelt wird auch gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der ARC, Ex-FP-Verteidigungsminister Helmut Krünes und Erich Gornik. So wird der Verdacht untersucht, dass sie Förderungsgelder widmungsfremd verwendet haben sollen. Auch in diesem Zusammenhang soll sich Graf ebenfalls im Visier der Justiz befinden.

Austritt Anfang Mai angekündigt

Graf erklärte, er habe Anfang Mai 2006 seinem Eigentümervertreter bekanntgegeben, dass er beabsichtige, zur Nationalratswahl im September 2006 zu kandidieren. "Mit Schreiben der Eigentümervertreter vom 11.5.2006 wurde die Erlaubnis zu kandidieren erteilt." Nach der Wahl 2006 habe Graf am 5. Oktober 2006 gegenüber den Eigentümervertretern bekanntgegeben, dass er das Mandat infolge der erfolgreich geschlagenen Wahl annehmen werde "und gleichzeitig angeboten, ihn gegen Entfall der Bezüge zu karenzieren oder aber das Dienstverhältnis im verringerten Umfang gegen teilweisen Entfall der Bezüge fortzuführen". Am 17. Oktober 2006 sei ihm mitgeteilt worden, dass er im Falle der Annahme des Mandates entlassen ist. Er habe die "politisch motivierte" Entlassung umgehend mit anwaltlicher Hilfe bekämpft und angefochten. "Am 20.10.2006 wurde eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vereinbart", ist in der Stellungnahme zu lesen.

Graf beruft sich dabei auf ein anwaltliches Gutachten, dass die Auflösungsvereinbarung aus Sicht der ARC der Sorgfalt ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleute zweifellos entspricht". Auch der Rechnungshof habe Graf telefonisch bestätigt, dass im Zuge der Rechnungshofprüfungen in den Jahren 2007 und 2008 gegen ihn "kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden konnte".

Auch den Vorwurf des Fördermissbrauchs wies der FP-Politiker zurück: "Hiezu ist festzuhalten, dass die Gesellschaft, der Dr. Martin Graf als Geschäftsführer vorgestanden hat, in seiner Amtszeit von 2003 bis 2006 keinen einzigen Euro Fördergeld erhalten hat." Auch der Krida-Vorwurf gehe ins Leere, da Graf für die beiden involvierten Gesellschaften im ARC-Verbund nicht zuständig gewesen sei.

(APA)

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