Terror-Prozess: Ein "Drohvideo" und seine Folgen

17 Monate liegen zwischen der Festnahme und der neuerlichen Verurteilung von Mohamed M. und Mona S.

17 Monate liegen zwischen der Festnahme und neuerlichen Verurteilung des Islamisten-Paars Mohamed M. und Mona S., die sich propagandistisch für die al-Qaida betätigt haben sollen. Ihr Strafverfahren war das erste, in dem die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 in Kraft getretenen Anti-Terror-Bestimmungen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (Par. 278 b Strafgesetzbuch) und "Begehung einer terroristischen Straftat" (Par. 278 c Strafgesetzbuch) zur Anwendung gelangten. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse:

2007

10. März - Auf einer Internet-Seite, die häufig von Extremisten genutzt wird, taucht ein "Drohvideo" gegen Deutschland und Österreich auf. Der Sprecher, der sich selbst der im deutschen Sprachraum tätigen "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) zurechnet, droht indirekt mit einem Anschlag, sollte es keinen Truppenabzug aus Afghanistan geben.

12. September - In Wien werden drei mutmaßliche Islamisten verhaftet, die für das "Drohvideo" verantwortlich sein sollen, darunter Mohamed M. und seine Frau Mona S.. Der dritte Verdächtige wird relativ kurze Zeit später wieder entlassen.

20. November - Ein weiteres "Drohvideo" gegen Deutschland und Österreich taucht auf. Die Urheber nehmen darin auch auf die Festnahme von Mohamed M. und Mona S. Bezug.

2008

3. März - Der Geschworenenprozess gegen das mutmaßliche Terroristenpaar am Wiener Straflandesgericht beginnt mit einem Knalleffekt. Mona S. weigert sich, ihren Schleier abzunehmen, und wird deswegen von der Verhandlung ausgeschlossen. Mohamed M. bekennt sich "nicht schuldig".

6. März - Der Prozess eskaliert aufs Neue: Nach Schimpftiraden des Angeklagten muss die Verhandlung abgebrochen werden.

12. März - Mohamed M. wird wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - nämlich der al-Qaida -, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, versuchter schwerer Nötigung und Aufforderung bzw. Gutheißung zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Frau erhält wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und an einer kriminellen Organisation 22 Monate unbedingt.

7. April - Das inhaftierte Paar erhebt den Vorwurf der Folter. In einem Brief an seinen Anwalt behauptet Mohamed M., im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus herrschten Zustände "wie in einem Konzentrationslager".

28. August - Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass der Terror-Prozess wiederholt werden muss. Grund: Der komplexe Fragenkatalog, den die Geschworenen vorgelegt bekommen hatten, sei mangelhaft gewesen.

12. November - Der Terror-Prozess startet in die zweite Runde. Mona S. wird wiederum wegen ihres Gesichtsschleiers von der Verhandlung ausgeschlossen.

2009

10. Februar - Mohamed M., der sich eigenen Angaben zufolge seit 19. Dezember im Hungerstreik befindet, hält sich für verhandlungsunfähig. Eine ärztliche Untersuchung bestätigt das nicht.

12. Februar - Der Prozess geht mit demselben Ergebnis zu Ende wie der erste Rechtsgang: Schuldspruch im vollen Umfang der Anklage, vier Jahre Haft für Mohamed M. und 22 Monate für Mona S. Der Verteidiger meldet dagegen umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.