Deutschland: Streit über Datenschutz für Arbeitnehmer

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Arbeitgeberverbände lehnen ein eigenes Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer ab. Sie wollen das bestehende Datenschutzgesetz um einige Regelungen ergänzen. Die Gewerkschaft spricht von "Geheimpolizei-Methoden".

Arbeitgeber und Gewerkschaft in Deutschland sind sich beim Datenschutz für Arbeitnehmer nicht einig. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände lehnte kurz vor einem Spitzengespräch bei der deutschen Regierung ein spezielles Datenschutzgesetz für Beschäftigte ab. Das bestehende Bundesdatenschutzgesetz reiche aus, müsse aber um einzelne Regelungen ergänzt werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner am Montag in der ARD. Im Übrigen gehe die Ausforschung von Beschäftigten in Ordnung, wenn sie bei einem konkreten Tatverdacht mit Datenschutzbeauftragtem und Arbeitnehmervertretung abgesprochen sei.

Dagegen fordern die Gewerkschaften als Konsequenz aus der Datenaffäre bei der Deutschen Bahn ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. ver.di-Chef Frank Bsirske verlangte ein Gesetz, das Willkür und Selbstjustiz verhindere. Die bekanntgewordenen Fälle erinnerten ihn an "Geheimpolizei-Methoden", die selbst das deutsche Bundeskriminalamt nicht anwenden dürfe, sagte Bsirske, der im Zuge der Datenaffäre bei der Deutschen Telekom selbst ausgeforscht worden war. Bei konkretem Verdacht sollten jedoch gezielte Überprüfungen möglich sein. Eine auf alle Beschäftigten eines Unternehmens angewandte Rasterfahndung sollte aber ausgeschlossen sein, forderte Bsirske im Deutschlandfunk.

Sommer fordert eigenes Gesetz

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte im rbb-inforadio, das Gesetz müsse auch für die Arbeitgeber Sicherheit schaffen, was sie dürften und was sie nicht dürften. Ein eigenes Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer sei dringend erforderlich.

Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble, Arbeitsminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wollen am Vormittag in einem Spitzengespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern über spezielle Datenschutzregelungen diskutieren. Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode sieht auch die FDP. Die Unternehmen dürften nicht mehr Rechte gegenüber ihren Angestellten als Staatsanwälte gegenüber Verdächtigen haben, sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler im NDR. Stadler warf Schäuble Tatenlosigkeit vor. Ankündigungen des Innenministers seien bis jetzt keine Taten gefolgt.

Schäuble hatte in einem Zeitungsinterview ein generelles Verbot des Datenabgleichs zur Korruptionsbekämpfung abgelehnt. Gerade in Großunternehmen bestehe die Gefahr von Korruption. Es sei Pflicht der Konzernvorstände, dagegen vorzugehen.

(APA)

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