Kommunikation: Doch noch Hoffnung auf Privatsphäre

(c) AP (Jacquelyn Martin)
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Experte: Kampf gegen Vorrats-Datenspeicherung trotz EuGH-Urteil nicht verloren.

WIEN. „Äußerst problematisch und falsch.“ So beurteilt Lukas Feiler, Vizedirektor des Europäischen Zentrums für e-commerce und Internetrecht, das letztwöchige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter in Luxemburg hatten entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung korrekt eingeführt wurde. Die Stützung der Richtlinie auf den Punkt „Funktionieren des Binnenmarkts“ im EG-Vertrag sei gerechtfertigt, meinten die Richter. Denn nationale Unterschiede bei der Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten würden sich auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken.

Grundrechtsprüfung blieb offen

Eine Fehlargumentation, meint Feiler im Gespräch mit der „Presse“. Denn die Richtlinie schaffe gar keine Harmonisierung. So fehle etwa eine Regelung über den Kostenersatz für die Telefonie- und Internet-Anbieter, die die Verbindungsdaten aufzeichnen. „Das führt erst recht wieder zu einer Wettbewerbsverzerrung“, so Feiler. Aber auch abgesehen davon hätte die EU nie eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung schaffen dürfen, sagt der Experte. Dafür habe die Union schlicht keine Kompetenz. Trotz des zweifelhaften EuGH-Urteils sehen Datenschützer Hoffnung: Denn der Gerichtshof beurteilte die Richtlinie nur in formaler Hinsicht, nicht aber in inhaltlicher. Ein diesbezügliches Urteil sei erst in etwa zwei Jahren zu erwarten, schätzt Feiler. Vermutlich wird es das deutsche Bundesverfassungsgericht sein, das in einem anhängigen Fall den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Und dann müssen die EU-Richter klären, ob die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Privatsphäre (das es in allen EU-Staaten gibt) vereinbar ist. Für Feiler ist klar, dass die Vorratsdatenspeicherung den Grundrechten widerspricht. „Wann ist der Eingriff unverhältnismäßig, wenn nicht in diesem Fall?“, fragt er. Schließlich würden die Daten aller unbescholtenen Bürger auf Vorrat gespeichert werden.

Was kann Österreich, das die Richtlinie bis jetzt nicht umgesetzt hat, nun machen? Zum einen könnte man die Richtlinie möglichst schonend umsetzen. Spielraum gibt es: Laut Richtlinie hat man die Daten minimal sechs Monate und maximal zwei Jahre zu speichern. Überdies müssen die Länder selbst definieren, was eine „schwere Straftat“ ist – denn nur bei solchen Delikten werden die gesammelten Daten herausgegeben. Zu hoffen sei, dass die Daten nicht bei Vergehen, sondern nur bei Verbrechen (also bei Delikten mit zumindest drei Jahren Strafdrohung) herausgegeben werden, so Feiler.

Gänzlicher Boykott denkbar

Der Jurist sieht aber auch die Möglichkeit, dass Österreich die Richtlinie gar nicht umsetzt. Dann könnte zwar die Europäische Kommission Österreich vor den EuGH zerren und dieser das Land zu einer Strafe verurteilen. „Aber das wäre politisch sehr mutig von der Kommission“, meint Feiler. Er halte es für „sehr unrealistisch“, dass die Kommission wirklich Österreich verklagen würde.

Das Wichtigste sei aber, gesellschaftliches Bewusstsein gegen die Eingriffe in Bürgerrechte zu schaffen, betont der Experte. Einen Beitrag dazu liefert das von Feiler mitverfasste Buch „Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?“. Es untersucht die neuen Überwachungsmaßnahmen (von Vorratsdaten über Handy-Ortung bis hin zur Online-Durchsuchung) in technischer und rechtlicher Sicht(Herausgeber: Wolfgang Zankl, facultas, 235 Seiten, 36 Euro).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2009)

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