EKIS: Polizeisystem mit Spitzel-Vergangenheit

Das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem EKIS steht wieder einmal im Fokus. Zwei niederösterreichische Polizisten stehen im Verdacht, für Kasachstan im Fall des Ex-Botschafters Rakhat Aliyev im Polizeicomputer spioniert zu haben. Schon im Jahr 2000 sorgte etwa die "Spitzelaffäre" für vermehrte Aufmerksamkeit für die Datenbank. Diskussionen gab es auch, wie lange die höchst sensiblen Datensätze darin gespeichert werden dürfen und wer überhaupt Zugang haben darf.

Im EKIS enthalten sind unter anderem Kfz-Zulassungen, Strafregister sowie Personen-, Sachen- und Kulturgutfahndung sowie die DNA-Datenbank. Die Zahl der Anfragen hat sich im Lauf der Zeit enorm erhöht. Für 1979 weist eine Aufstellung des Innenministeriums 3,2 Millionen aus, 1993 waren es 11,3 Millionen und 1999 schon 51,1 Millionen.

EKIS gehört zur Grundausrüstung der Exekutive, was aber nicht bedeutet, dass jeder Beamte Zugriff auf alle Daten hat. Vielmehr spielt es sich - gesetzlich geregelt - etwa so ab: Der Polizist, der auf der Landstraße eine Kfz-Routine-Kontrolle durchführt und einen Lenker ohne Zulassungsschein "erwischt" und einen Diebstahl vermutet, kann über Funk erfragen, auf wen der Wagen zugelassen ist. Abblitzen würde er mit dem Ansinnen, sich gleich nach eventuellen Vorstrafen des Lenkers zu erkundigen. Derartige Anfragen sind nur jenen Stellen erlaubt, die Strafregisterauszüge erstellen oder Beamten, die auf "höherer Ebene" ermitteln.

Um Daten-Missbrauch zu verhindern, gibt es prinzipiell zwei Kontrollmechanismen: Die Dienstaufsicht - der Vorgesetzte verhindert, dass ohne gerechtfertigten Grund im EKIS "gestöbert" wird - und einen Zufallsgenerator, der Kontrollen gewisser Stellen "befiehlt". Der Effizienz der Kontrollen sind sozusagen natürliche Grenzen gesetzt: 51,1 Millionen Anfragen pro Jahr bedeuten statistisch gesehen etwa 140.000 pro Tag und 97 in der Minute. Diese gesamte Menge zu überwachen, ist praktisch unmöglich. Denn dazu bedürfte es eines noch "größeren Bruders".

Spitzelaffäre 2000

Im Jahr 2000 hatte der ehemalige freiheitliche Gewerkschafter und Polizist Josef Kleindienst mit seinem Buch "Ich gestehe. Was ein Polizist über die Exekutive weiß" die sogenannte Spitzelaffäre losgetreten. Kleindienst setzte sich darin ausführlich mit der illegalen Weitergabe personenbezogener Daten aus dem zentralen Polizeicomputer auseinander, wobei er schwere Vorwürfe gegen etliche FPÖ-Funktionäre erhob.

Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im März 2001 muss die Polizei mit Daten, die im "Kriminalpolizeilichen Aktenindex" gespeichert sind, sensibler umgehen. Wenn jemand die Löschung von Daten - etwa über Strafanzeigen, die im Sande verlaufen - verlangt, muss im Einzelfall abgewogen werden, ob weiter Interesse an einer Speicherung bestehe. Anlass für das Erkenntnis war die Beschwerde eines Mannes, dem von Polizei und Datenschutzkommission die Löschung derartiger Daten ohne Einzelfall-Prüfung verwehrt worden war.

(APA)

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