Klage gegen Schweizer UBS wegen Weitergabe von Daten

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Eine Rechtskanzlei wirft der Bank und der Finanzmarkt-Aufsicht Verletzung des Bankgeheimnisses vor, weil Kundendaten an US-Behörden weitergegeben wurden. Die Bank verteidigt sich.

Eine Zürcher Anwaltskanzlei hat gegen die Schweizer Großbank UBS und die Finanzmarktaufsicht des Landes (Finma) wegen Verletzung des Bankgeheimnisses Strafanzeige gestellt. Die Schweizer Nachrichtenagentur sda meldete am Dienstag, die Kanzlei Rüd Winkler Partner habe die Anzeige im Auftrag von acht US-Kunden gestellt.

Die UBS, die größte Bank des Landes, bestätigte, dass Anzeige gestellt worden sei. Diese entbehre jedoch jeder Grundlage.

Die UBS hatte in der vergangenen Woche in Zusammenhang mit einer Steueraffäre die Daten von 250 bis 300 Kunden an die US-Regierung weitergegeben und eine Strafe von 780 Mio. (rund 611 Mio. Euro) gezahlt. Der UBS wurde vorgeworfen, Steuerbetrügereien von US-Kunden Vorschub geleistet zu haben. Mit der Weitergabe dieser Kundendaten hat die Bank nach eigenen Angaben eine Aufforderung der Finma befolgt: Demnach hatte die UBS der Finma Informationen über solche Kundenkonten weitergeleitet, die in Zusammenhang mit Steuerbetrug und ähnlichem standen. Die am Dienstag gestellte Strafanzeige habe daher keine Grundlage.

(Ag.)

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