Bewerberin wegen Kopftuch abgelehnt: Kurbad zahlt

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Eine muslimische Ärztin hat bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG einen Job nicht bekommen, weil sie ihr Kopftuch für die Arbeit nicht ablegen wollte. Das Kurbad zahlt nun 4500 Euro Entschädigung.

Um eine Stelle als Ärztin bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG hatte sich eine Medizinerin aus dem Burgenland beworben. Obwohl offenbar an ihren Fähigkeiten kein Zweifel bestand, kam es laut Medienberichten zu keinem Dienstverhältnis: Die muslimische Frau weigerte sich nämlich, bei der Arbeit das Kopftuch abzulegen.

Weil sie die Stelle nicht bekommen hat, klagte die Frau wegen Diskriminierung. Der Fall wurde nicht ausverhandelt, stattdessen zahlte die Kurbad AG der Ärztin die von ihr geforderten 4500 Euro.

Zwei Monatsgehälter Entschädigung

Der Direktor der Kurbad Tatzmannsdorf AG, Rudolf Luipersbeck, erklärte laut ORF Burgenland, er habe der Frau angeboten, in der für Ärzte vorgesehenen Dienstkleidung zu arbeiten. Diese sieht kein Kopftuch vor.

Die Ärztin sah dem Bericht zufolge keinen Anlass, das Kopftuch für diese Art der Tätigkeit abzulegen. Mit Unterstützung des Klagsverbandes für Diskriminierungsopfer erhob sie Anklage wegen Diskriminierung und forderte zwei Monatsgehälter Entschädigung. Das Kurbad zahlte die Summe an die Klägerin - damit wird es zu keinem Prozess kommen.

(APA)

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