Tschetschenen-Mord: Beschwerde gegen Republik

MANN STIRBT NACH KOPFSCHUSS AUF OFFENER STRASSE IN WIEN
MANN STIRBT NACH KOPFSCHUSS AUF OFFENER STRASSE IN WIEN(c) (Hans Klaus Techt)
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Die Hinterbliebenen des im Jänner in Wien ermordeten Tschetschenen erheben den Vorwurf, dass die Republik in dem Fall gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention verstoßen habe.

Rund eineinhalb Monate nach dem Mord an dem Tschetschenen Umar Israilov in Wien muss sich der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) mit dem Vorwurf mehrerer Verstöße der Republik Österreich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auseinandersetzen.

Die Anwälte der Hinterbliebenen des Ermordeten haben eine Beschwerde wegen der Unterlassung polizeilicher Schutzmaßnahmen eingebracht. Der Vater des Mordopfers strebt unterdessen ein neues Verfahren bei Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an.

Die Rechte auf

  • Schutz des Lebens (Artikel 2)
  • keine unmenschliche und erniedrigende Behandlung (Artikel 3)
  • Schutz des Privat- und Familienlebens der Hinterbliebenen (Artikel 8)

seien durch das Ausbleiben der polizeilichen Hilfe verletzt worden, argumentieren die Juristen in ihrem Antrag.

Der UVS Wien muss nun prüfen, ob sich das Landes- und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT und BVT) rechtswidrig verhalten haben. Gefordert wird vorerst nur der Ersatz der Verfahrenskosten. Sollte der UVS der Beschwerde zustimmen, wäre dies allerdings die Basis für Schadenersatzansprüche, so die Anwälte am Montag.

"Unmittelbare Verdichtung der Gefährdungslage"?

Eingereicht wurde der Antrag im Namen der Witwe Israilovs, seiner drei Kinder sowie seines Vaters vergangenen Mittwoch. "Eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen für den nunmehr Ermordeten wären denkbar gewesen", heißt es darin. So zum Beispiel eine verstärkte Streifentätigkeit, Personenkontrollen, ein Umzug oder die Ermöglichung einer neuen Identität, stattdessen sei kein einziger Schritt erfolgt.

Dabei sei den Behörden der Polizei und des Innenministeriums das "reale und unmittelbare Risiko" für Israilovs Leben bekannt gewesen, betonten die Anwälte. "Spätestens seit Juni 2008 lag eine unmittelbare Verdichtung der Gefährdungslage vor." Begründet wird diese in dem Antrag folgendermaßen: Bereits Anfang 2007 habe der Betreuer des Ermordeten mit dem LVT Kontakt aufgenommen und auf die Bedrohung hingewiesen, am 11. Juni 2008 erstattete das Amt schließlich selbst gegen den tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow, einem angeblichen Agenten dieses Landes und einer dritten Person bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Nötigung Anzeige.

Der Hintergrund:

Am 26. Juli 2007 erhielt Israilov vom Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) den Flüchtlingsstatus zuerkannt, nachdem er angegeben hatte von Kadyrow während einer dreimonatigen Gefangenschaft persönlich gefoltert worden zu sein, erklärten die Anwälte. Dies habe damals unter anderem ein Gutachten über die Folterspuren gezeigt. Diese Vorwürfe waren auch Gegenstand einer Beschwerde an den EGMR, die nach dem Ausbleiben von Folgeanträgen bereits vor dem Mord gelöscht wurden. Schuld war daran laut Israilovs Vater ein "Kommunikationsproblem". In einem Schreiben an den Gerichtshof kündigte dieser daher nun eine neuerliche Vorlage des Aktes an. Dies soll in Kürze erfolgen.

Der ersten Anzeige folgten 2008 weitere durch das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie von Israilovs Anwälten, heißt es in der Beschwerde an den UVS. Auch die Organisation Human Rights Watch habe auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Rund ein Monat vor dem Mord am 13. Jänner in Wien-Floridsdorf nahm Israilovs Betreuer laut den Juristen per Mails Kontakt mit einem LVT-Beamten bezüglich der geforderten Schutzmaßnahmen auf.

Auf offener Straße erschossen

Israilov war nach einer Verfolgungsjagd durch zwei Männer auf offener Straße erschossen worden (Mehr ...). Die Familie des Opfers sprach nach der Tat von einer Verfolgung des 27-Jährigen durch Männer des tschetschenischen Präsidenten. Die Polizei hat in Österreich und Polen mittlerweile neun Landsmänner des Opfers wegen Verdacht auf Beteiligung festgenommen. Vier davon wurden mittlerweile wieder enthaftet. Im Gefängnis sitzt u.a. einer der Tatverdächtigen sowie der mutmaßliche Fahrer des Fluchtwagens.

(APA)

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