Uni-Gesetz: Unis und ÖH befürchten „Männerquote“

(c) Michaela Bruckberger
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Rektoren und Studierende fordern eine Frauenquote statt der vorgesehenen Geschlechterparität. Auch die Plagiatsregelung ist umstritten.

Rektoren, Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und Frauenministerium kritisieren in ihren Stellungnahmen die geplante Änderung der Frauenquote im Universitätsgesetz (UG). Statt der bisherigen Quote von 40 Prozent ist darin Geschlechterparität in allen Kollegialorganen und Gremien vorgesehen. Das würde auch bedeuten: Wenn der Frauenanteil höher ist als 50 Prozent, würde de facto eine „Männerquote“ schlagend werden.

Stattdessen plädieren Unis, ÖH und Frauenressort dafür, künftig eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent festzuschreiben. Die Anhebung der Frauenquote war nötig geworden, um das Uni-Gesetz an das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzugleichen. Ein Problem haben die Unis damit, dass die Vorgabe neben den Kollegialorganen – das sind u.a. Rektorat, Senat, Uni-Rat -, alle Gremien betreffen soll. Dann müsste jeder einzelne Prüfungssenat entsprechend besetzt sein.

Plagiatsregelung umstritten

Umstritten sind auch die in der Novelle vorgesehenen Regelungen für Plagiate: Laut Entwurf sollen die Unis bei „wiederholtem“ Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen Studenten bis zu zwei Semester vom Studium ausschließen dürfen. Wie bereits berichtet, geht den Universitäten diese Regelung nicht weit genug. Die Studierendenvertreter finden sie zu streng.

Die Rektoren fordern, dass auch Datenfälschung bestraft werden kann und Sanktionen schon ab der Bachelor-, und nicht erst ab der Masterarbeit möglich sein sollen. Die Ombudsstelle für Studierende will auch Proseminar- und Seminararbeiten erfassen. Beide Stellen wünschen sich zudem andere Möglichkeiten der Strafe und Ausschluss nur als letztes Mittel. Die Studierenden finden einen Ausschluss ungerechtfertigt, stattdessen solle auf Bewusstseinsbildung und negative Noten gesetzt werden.

Zwei Aufnahmeverfahren bei Lehramt?

Änderungen fordern ÖH wie Rektoren auch beim Lehramt, wo künftig alle Studieninteressenten eine Aufnahmsprüfung absolvieren müssen. Dass es danach noch eine Studieneingangs- und Orientierungsphase geben soll, ist für die Rektoren „weder sachlich gerechtfertigt noch zumutbar“. Die ÖH fordert unterdessen, dass nicht nur die Pädagogischen Hochschulen dazu verpflichtet werden sollen, bei der Lehrerausbildung mit Unis zu kooperieren, sondern dasselbe auch für die Unis gilt.

Generelles Lob gibt es dafür, dass für die Pädagogischen Hochschulen Hürden für gemeinsam angebotene Lehramtsstudien abgebaut werden sollen. Durch eine Kooperationsklausel sollen Probleme ausgeräumt werden: Künftig soll die für die Studenten günstigere Regelung angewendet werden. Das Mozarteum fürchtet dadurch einen Eingriff in die Uni-Autonomie, indem etwa die Zulassungsregelungen durch die PH und damit „universitätsfremde Organe“ festgelegt werden könnten.

Die ÖH befürchtet außerdem, dass künftige Lehramtsstudenten zum Pendeln gezwungen werden könnten, wenn Unis und PH aus unterschiedlichen Regionen miteinander kooperieren. Die Studentenvertreter fordern deshalb, dass das gesamte Lehrangebot an "räumlich benachbarten Standorten (z.B. in einer Stadt) verfügbar sein muss.

(APA)

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