Keine Verstecke mehr vor der Steuer

Wer Geld vor der Steuer verstecken will, hat bald schlechte Karten. In der Schweiz gibt es noch ein Schlupfloch.

Wer Geld im Ausland liegen hat, von dem das Finanzamt nichts wissen sollte, hat bald Handlungsbedarf: In dieser Woche haben 50 Staaten, wie berichtet, automatischen Datenaustausch über Konten von Ausländern ab 2017 (Österreich hat eine Ausnahmeregelung bis 2018 erhalten) beschlossen. Das Bankgeheimnis ist damit dahin.

Die Schweiz, bisher beliebter Hafen für nicht deklariertes Geld, hat das Abkommen zwar noch nicht unterschrieben, wird aber ab 2018 auch automatisch Daten liefern. Ein flottes Ausweichen in Destinationen wie Liechtenstein oder Singapur ist auch nicht mehr möglich, weil auch diese Länder unter wachsendem internationalen Druck jetzt auf die Weißgeldstrategie setzen, was inkludiert, dass die Banken Gelder zweifelhafter Herkunft gar nicht mehr annehmen.

Dass die Sache ernst gemeint ist, haben beispielsweise Deutsche, die Konten in der Schweiz unterhalten, schon hautnah miterlebt: Mehrere Großbanken haben ihre deutschen Kunden aufgefordert, ihre Schweizer Konten den heimischen Finanzämtern offenzulegen oder das Konto aufzulösen (was die Bank im Fall der Weigerung automatisch macht). Österreichische Kunden sind ja jetzt schon vom automatischen Steuerabzug, wie er im bilateralen Steuerabkommen festgelegt wurde, betroffen. Per Gruppenabfrage sollen nun, wie berichtet, auch noch alle Österreicher ausfindig gemacht werden, die ihre nicht deklarierten Einlagen noch schnell vor Inkrafttreten des Steuerabkommens abgezogen haben.

Viel mehr als eine rechtzeitige Selbstanzeige bleibt da nicht, wenngleich auch die seit Anfang Oktober zumindest teurer geworden ist.

In der Schweiz selbst suchen findige Berater nun nach Auswegen. Eine davon wird schon aktiv deutschen Anlegern angeboten (ist aber wohl nur für größere nicht deklarierte Vermögen geeignet): die Gründung einer Aktiengesellschaft. Man braucht dazu jemanden mit Wohnsitz in der Schweiz, der als Verwaltungsrat auftritt und ein Konto auf den Namen der AG eröffnet, auf dem dann das Vermögen geparkt wird. Der Eigentümer der AG hält (vererbbare) Inhaberaktien – und bleibt anonym. Für solche Aktien benötigt man nämlich kein bankgeführtes Depot.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.11.2014)

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