AMS-Chef: Verschärfungen für arbeitsuchende Eltern

AMS-Chef: Verschärfungen für arbeitsuchende Eltern
AMS-Chef: Verschärfungen für arbeitsuchende Eltern Die Presse
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AMS-Chef Kopf spricht über leichte Veränderungen der Zumutbarkeitsbedingungen hinsichtlich Fahrtzeit und Arbeitspflicht bei Arbeitslosen mit Betreuungspflichten.

In der heute von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner los getretenen Debatte um strengere Zumutbarkeitsbedingungen für die rund 398.000 Arbeitssuchenden meinte AMS-Vorstand Johannes Kopf, man könne über leichte Verschärfungen reden - allerdings dürfe man die Wirkung nicht überbewerten, sagte er zum "Standard" (Mittwoch-Ausgabe).

So schlug Kopf vor, die zumutbare Entfernung bei einem Vollzeitjob von derzeit zwei Stunden Fahrtzeit auf 2,5 Stunden auszudehnen. Außerdem könnten bei Arbeitslosen mit Betreuungspflichten die Arbeitspflicht von 16 auf 20 Stunden pro Woche ausgedehnt werden. Dies helfe auch den Betroffenen, da es kaum 16-Stunden-Jobs gebe.

Entfesselte Judikatur 

Weiters plädiert der AMS-Chef für eine "radikale Vereinfachung" der Zumutbarkeitsbestimmungen. Die Judikatur sei mittlerweile so komplex, dass der Vollzug für die Berater des Arbeitsmarktservice kaum mehr möglich sei. Das Thema würde aber gerne überinterpretiert. Kopf: "Betriebe stellen nur Leute ein, die wirklich wollen." Man dürfe sich von strengeren Regeln daher keine massive Senkung der Arbeitslosigkeit erhoffen.

In konkreten Zahlen gingen im Vorjahr 15.816 Sperren des Arbeitslosengeldes im weiteren Sinne auf Zumutbarkeitsbestimmungen und damit auf ausgeschlagene Jobs zurück. Enthalten sind in dieser Anzahl aber auch Sperren nach verweigerten AMS-Kursen. Genaueres Datenmaterial dafür hat das AMS nicht, die Kursverweigerer seien aber "ein geringer Teil". Die Sperren gelten übrigens für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen.

(APA)

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