Doping-Causa Ibertsberger: Spieler trägt keine Schuld

(c) Reuters (Thomas Bohlen)
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Der DFB stellt das Verfahren gegen ÖFB-Legionär Ibertsberger ein. Die Verspätung bei der Dopingkontrolle sei ihm nicht anzulasten. Seinem Klub Hoffenheim drohen bis 150.000 Euro Strafe.

Wien. Die Leistungsexplosion Andreas Ibertsbergers war unübersehbar. Medial im Blickpunkt wegen einer um zehn Minuten versäumten Dopingprobe und daher mit bis zu zwei Jahren Sperre bedroht, avancierte der 26-Jährige bei Bundesligist 1899 Hoffenheim zu einem der Besten seines Teams. Als Aktivposten im Spiel gegen Borussia Dortmund (0:0) wurden selbst die „Bild am Sonntag“ und das Fachmagazin „Kicker“ auf den ÖFB-Teamspieler aufmerksam.

Ibertsberger, dessen Karriere aufgrund der Doping-Causa auf dem Spiel stand, erklärte seine Entwicklung ganz locker: Angesichts der drohenden Sperre sei ohnehin schon alles egal. Jeder Druck war abgefallen, er zur Hochform aufgelaufen. Und das, wie sich herausstellte, ohne Doping(-vergehen). Das Verfahren gegen den Salzburger wurde am Freitagnachmittag eingestellt.

Spieler nicht eskortiert

Am 7. Februar 2009 hatte die Affäre im Anschluss an das Spiel des Herbstmeisters gegen Mönchengladbach ihren Ausgang genommen: Andreas Ibertsberger und Christoph Janker waren um zehn Minuten zu spät zur Dopingkontrolle erschienen, weil sie zunächst auf Anweisung ihres Trainers Ralf Rangnick zur Mannschaftsbesprechung in die Kabine marschiert waren. Peter Geigle, der Dopingbeauftragte von 1899 Hoffenheim, hatte es verabsäumt, die beiden Spieler über die anstehende Dopingkontrolle zu informieren, sie auf Schritt und Tritt zu begleiten und nach Spielende zum Testraum zu eskortieren.

Aus diesem Grund stellte der Kontrollausschuss des Deutschen Fußballbundes unter Vorsitz von DFB-Vizepräsident Rainer Koch am Freitag das Ermittlungsverfahren gegen Ibertsberger und Janker „vorläufig“ ein. Es könne den beiden nicht nachgewiesen werden, den „Tatbestand der Weigerung bzw. der Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung“ erfüllt zu haben.

Das Gremium beschloss aber, gegen den Bundesligisten und dessen Dopingbeauftragten Geigle beim DFB-Sportgericht Anklage zu erheben und eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Hoffenheim droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe bis zu 150.000 Euro, bei „Annahme eines schwerwiegenden Falles“ sogar die „Aberkennung von Punkten“. Zudem wird der Kontrollausschuss beim DFB-Sportgericht beantragen, den Einspruch von Borussia Mönchengladbach gegen die Wertung des Spiels gegen Hoffenheim (1:1) mit den Verfahren gegen den Aufsteiger und dessen Dopingbeauftragten zu verbinden. Dem zuständigen Kontrollarzt warf die Kommission eine „schwere Pflichtverletzung“ vor und suspendierte ihn.

Ganz ausgestanden ist der Fall auch für Ibertsberger und Janker noch nicht: Sowohl die deutsche Anti-Doping-Agentur als auch die Uefa und die Fifa könnten noch Einspruch erheben.

Schlamperei gang und gäbe?

Für Wirbel vor der Verhandlung hatten die Äußerungen von Hoffenheim-Trainer Rangnick gesorgt, der verspätetes Erscheinen bei Dopingtests im deutschen Fußball als gängige Praxis darstellte – ehe der Klub zu diesem Thema einen Maulkorberlass verhängte. Thomas Bach, Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes, konterte: „Die Art und Weise, wie Herr Rangnick versucht hat, das Thema kleinzureden und wegzuschieben, zeigt, dass er noch nicht verinnerlicht hat, was der Anti-Dopingkampf für die Glaubwürdigkeit des Sports und des Fußballs bedeutet.“ Auch andere Trainer hatten Rangnick für seine Äußerungen kritisiert.

Um Regelverstöße wie im Fall Ibertsberger/Janker künftig auszuschließen, kündigte der DFB ein „Chaperon-System“ an. Wie bei namhaften Radrennen sollen neutrale Hilfspersonen die Dopingkontrollärzte bei Wettkampfkontrollen unterstützen. Im Sucher: Seite 39

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2009)

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