Die Budgetschulden der Briten liegen bei 2,1 Milliarden Euro. Bislang waren die Verhandlungen zwischen David Cameron und den EU-Finanzministern ergebnislos. Nun scheint sich eine Kompromisslösung anzubahnen.
Die EU-Finanzminister könnten sich am Freitag rascher als erwartet doch auf eine Lösung für die Nachzahlung einigen. Der britische Premier David Cameron hatte zuletzt beim EU-Gipfel die Nachforderung von 2,1 Milliarden Euro ins EU-Budget ab 1. Dezember strikt verweigert. Nun scheint sich eine Kompromisslösung abzuzeichnen.
Eine Lex Britannica dürfe es aber nicht geben. Das Ergebnis müsste ein für alle Staaten gültiges sein und könnte darin liegen, dass ab Überschreiten einer gewissen Grenze bei einer Nachforderung eine Ratenzahlung möglich ist. Die Briten müssten 3,6 Milliarden nachzahlen, erhalten aber davon 1,5 Milliarden Euro zurück, womit ein Nettoforderungsbetrag von 2,1 Milliarden Euro übrig bliebe.
Details für Vorgehensweise noch unklar
Eine für alle gültige Grenze könnte kaum eine absolute Zahl sein, sondern müsste sich relativ gesehen an einer bestimmten Größe - möglicherweise am BIP - orientieren. Allerdings sind die Details bisher noch mehr als fraglich, hieß es am Mittwoch in EU-Ratskreisen in Brüssel.
Bei den 2,1 Milliarden Nachzahlungen für London handelt es sich nicht um ein einziges Jahr, sondern um eine Berechnung der vergangenen Jahre. Dass es dabei zu einem Kompromiss mit einer Verjährung eines Teils der Nachforderung kommen könnte, wurde in EU-Ratskreisen ausgeschlossen. Jedenfalls müsste die entsprechende Verordnung geändert werden, und dies sollte dann auch rückwirkend gelten. Die Lösung werde jedenfalls eine politische sein. Immerhin sei die Höhe der Nachzahlung eine bisher in dieser Größenordnung nicht da gewesene.
Ratenzahlung wirft Fragen auf
Auf der anderen Seite hätte eine Ratenzahlung auch Auswirkungen auf den gesamten EU-Haushalt. Es gehe um Rückflüsse an andere Staaten. Wenn ein Land sage, mir ist das zuviel und ich brauche eine Ratenlösung, würden andere Staaten in Vorlage treten. Auch hier müsse noch eine Lösung gefunden werden. Eine Einigung bis Dezember könne aber auf jeden Fall erfolgen.
Bei einem anderen Thema - dem Dauerbrenner Finanztransaktionssteuer - stehen die Chancen auf eine Einigung der elf für eine verstärkte Zusammenarbeit eintretenden Staaten aber nicht so gut aus. Die italienische Ratspräsidentschaft wollte trotz weiterhin bestehender Differenzen in Detailfragen eine Behandlung im ECOFIN, einige andere Staaten meinten, es sei zu früh. Weiterhin strittig ist, was alles erfasst werden soll und ob das Residenzprinzip oder das Ausgabeprinzip gelten sollen oder ein Kompromiss zwischen beiden greifen könnte. Zuletzt hatte der französische Finanzminister Michel Sapin eine solche Möglichkeit in Aussicht gestellt, wobei er auch beim Anwendungsbereich die CDS - die Kreditausfallversicherungen Credit Default Swaps - nannte.
Anti-Missbrauchsregelung
Auch die Mutter-Tochter-Richtlinie - hier geht es um das Ende der doppelten Nicht-Besteuerung - ist für die gewünschte Anti-Missbrauchsregelung umstritten. Bei den Hybrid-Anleihen gab es schon im Sommer eine Einigung. Dies sind Finanzinstrumente, die sowohl Fremd- als auch Eigenkapital aufweisen und in einzelnen Staaten unterschiedlich eingestuft wurden. Für die Anti-Missbrauchsregelung sollte es Mindeststandards geben, wobei die Staaten nicht ganz einig sind. Konkret geht es um die Frage, was von Missbrauch erfasst werden soll, wobei einige Staaten für eine strenge Regelung ohne jegliche Schlupflöcher eintreten, andere wollen wiederum, dass Konstrukte, wo nur Teile zu einem Missbrauch führen können, nicht unter die Regelung fallen.
Schließlich steht am ECOFIN - Österreich ist durch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) vertreten - eine Verringerung der Verwaltungslast bei der Mehrwertsteuer am Programm. Für die Standard-Mwest-Erklärung soll es ein Standardformular mit fünf Kennziffern und 21 optionalen Erklärungen geben.
(APA)