Anwälte: Ohne Richter geht es auch

Vergleichslösung: Advokaten rufen nach einer Reform.

WIEN (aich). „Wir haben ein paar Dinge, die zur Entlastung der Gerichte beitragen können“, meint Anwälte-Präsident Gerhard Benn-Ibler. So solle das Konzept des „prätorischen Vergleichs“ überdacht werden. Momentan kann nur ein Vergleich, der vor Gericht geschlossen wird, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Zwar können bereits jetzt auch anwaltliche Vergleiche geschlossen werden. Wenn sich aber einer der Mandanten nicht daran hält, muss man in der Sache prozessieren. Künftig soll ein anwaltlicher Vergleich einen Exekutionstitel bilden, so Benn-Ibler. Die richterliche Arbeit könne man einsparen.

Aber auch die Einführung der Gruppenklage könnte die Justiz entlasten. Vor allem in der Finanzkrise dürfte es öfters vorkommen, dass mehrere Geschädigte gegen ein Unternehmen prozessieren. Bisher musste jeder seine Ansprüche allein geltend machen oder an einen Verband abtreten. SPÖ und ÖVP einigten sich darauf, dass die Gruppenklage ab einer Gesamtklagssumme von 20.000 Euro und ab einer Klägeranzahl von 100 eingebracht werden kann. Benn-Ibler meint zwar, dass auch 20 Kläger ausreichen würden. „Aber wenn wir die Gruppenklage kriegen, sind wir auch mit 100 einverstanden“, so Benn-Ibler.

Eine weitere Idee der Anwälte: Bei den Schöffengerichten – diese bestehen aus zwei Richtern und zwei Laien – könnte man einen Richter einsparen. Auch Ministerin Bandion-Ortner erwägt, die Richtersenate zu verkleinern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2009)

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