Banken müssen ab 2015 detailliert darlegen, in welchen Ländern sie wie viel Gewinnsteuer gezahlt haben. Andere Multis sollen frühestens ein Jahr später folgen.
Wien/Brüssel. „Steuergestaltung“ wird künftig nicht nur für Private, sondern auch für Unternehmen schwieriger: Schon ab kommendem Jänner müssen alle EU-Banken in ihren Bilanzen detailliert offenlegen, in welchen Ländern sie welche Gewinne erzielt und wie viel sie dort an Steuern bezahlt haben. Damit sollen transnationale Gewinnverschiebungen zwecks Steuervermeidung transparent gemacht und damit auch erschwert werden. Ab 2016 könnte dieses „Country by Country Reporting“ für alle international tätigen Konzerne Vorschrift werden.
In diesem Punkt wird allerdings noch erbittert verhandelt. Derzeit schreibt der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS, nach dem multinationale Konzerne bilanzieren, nur vor, dass die Geschäfte der Konzerngesellschaften in Summe ausgewiesen werden müssen. Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist nicht notwendig.
EU prescht bei Banken vor
Die Maßnahme wird auf Ebene der OECD und der G20 (Gruppe der 20 wichtigsten Industriestaaten) seit einigen Jahren diskutiert. Dass die EU in der Sache jetzt so kräftig vorprescht, hat nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ mit dem Anfang November erfolgten Wechsel in der EU-Kommission zu tun: Der scheidende Kommissionspräsident Barroso, so zitiert die Zeitung „EU-Kreise“, habe viel Druck gemacht, um den Starttermin für die Banken noch in seiner Amtszeit zu fixieren. Möglicherweise aus Misstrauen gegenüber seinem Nachfolger Juncker, der mehrere Jahre lang Finanzminister der wegen ihrer Steuerpraxis ins Gerede gekommenen Steueroase Luxemburg war.
Die neuen Transparenzvorschriften – die für alle international tätigen Banken, nicht nur für die Großbanken gelten sollen – sind auch für österreichische Institute recht interessant: Hier führt die, zuletzt freilich stark eingeschränkte, Möglichkeit der Gruppenbesteuerung dazu, dass Banken wie Raiffeisen International oder Bank Austria in manchen Jahren in Österreich trotz hoher Millionengewinne keine Ertragssteuern bezahlt oder sogar Steuergutschriften erhalten haben. Bei der Gruppenbesteuerung können Auslandsverluste im Inland steuermindernd geltend gemacht werden. Mit den neuen Transparenzvorschriften müsste deren „Fluss“ voll transparent gemacht werden.
Spannender wird es dort, wo international tätige Konzerne die Gewinne per interner Verrechnungspreise in Niedrigsteuerländer transferieren. Auch die internen Verrechnungspreise sollen künftig den Steuerbehörden gegenüber offengelegt werden.
Im Rahmen des OECD-Diskussionsprozesses hat es allerdings schon eine Reihe von Aufweichungen der ursprünglich streng geplanten Transparenzvorschriften gegeben. So sollen etwa konzerninterne Zins- und Lizenzaufwendungen „nicht zwingend“ in die verpflichtende Dokumentation aufgenommen werden. Gerade Lizenzzahlungen sind aber ein beliebtes Mittel der Gewinnverschiebung.
Begründet werden die kommenden strengeren Transparenzvorschriften unter anderem mit Steuergerechtigkeit. Die deutschen Grünen haben vor Kurzem in einer parlamentarischen Anfrage eine Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zitiert, wonach multinationale Unternehmen um rund 30Prozent weniger Steuern bezahlen als vergleichbare national operierende Firmen. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
Ob die EU die Transparenzvorschriften auch für Nichtbanken so schnell verschärft, ist freilich offen: Die OECD fasst 2016 ins Auge, hat aber keinen direkten Einfluss auf nationales Recht.
AUF EINEN BLICK
Transparenz. Banken in der EU werden schon ab dem kommenden Jänner offenlegen müssen, in welchen Ländern sie wie viel Gewinn machen und wie viel sie dort an Steuern berappen. Damit sollen Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer transparent gemacht werden. Später sollen solche Transparenzbestimmungen für alle multinational tätigen Unternehmen eingeführt werden. Federführend sind dabei die OECD und die Gruppe der G20.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2014)