Die Reform aus dem Gerichtssaal

Auch erzwungener Mut verdient Lob.

Wäre hier nicht von der Geburt einer Reform, sondern eines Kindes die Rede, würde man das sagen: Die Wehen waren extrem lang, aber dann ging alles rasch. Nachdem die Frage, wer wann wie mit medizinischer Spezialhilfe Kinder bekommen darf, jahrelang in Gerichtssälen und der Bioethikkommission verhandelt wurde, traut sich die Politik ans Thema. Endlich.

Freilich werden die Politiker nur aktiv, weil ihnen die Richter explizit (In-vitro-Fertilisation für lesbische Paare) und implizit (Eizellenspende, Präimplantationsdiagnostik)die Rute ins Fenster gestellt haben. Der Gesetzesentwurf ist damit mehr die solide Abarbeitung einer To-do-Liste als der große Wurf. Trotzdem verdient er Lob. Vor allem die ÖVP ist in der Post-Spindelegger-Ära über ihren Schatten gesprungen.

Inhaltlich ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) für Skeptiker der heikelste Punkt. Der Vorabgentest von Embryonen betrifft wenige, diese jedoch litten stark unter dem Totalverbot. Betroffene konnten bisher wählen, ob sie auf ein Kind verzichten oder das Risiko einer Totgeburt oder extremen Behinderung eingehen, wobei das Gesetz eine Abtreibung bis knapp vor der Geburt zulässt. Das PID-Totalverbot war insofern auch ein logischer Widerspruch, der durch seine sehr vorsichtige Lockerung teilweise beseitigt wird.

Auch die Zulassung der Eizellenspende ist der Logik geschuldet: Unfruchtbaren Männern konnte via Samenspende geholfen werden, unfruchtbaren Frauen nicht. Wobei die Praxis beweisen muss, dass die Eizellenspende nicht in den Ruch der Selbstausbeutung kommt. Was fehlt, ist IVF für alleinstehende Frauen. Man will nur Paare unterstützen. Das trifft nicht die Lebensrealität vieler Frauen, ist aber legitim.

ulrike.weiser@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2014)

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