SPÖ fordert Erbschaftssteuer für Reiche und Stiftungen

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Symbolfoto Reichtum(c) Clemens FABRY
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"Presse-Exklusiv: Die SPÖ will von reichen Erben und Privatstiftungen Steuern in Höhe von 500 Millionen Euro einheben lassen.

Es war, so berichten die Teilnehmer, ein sehr bewegendes Treffen. Unter den Österreichern, die Papst Franziskus am Donnerstag die Hand schütteln durften, war auch Finanzminister Hans Jörg Schelling. Beistand kann er wahrlich benötigen, wenn in wenigen Wochen die politischen Verhandlungen über eine Steuerreform beginnen.
Denn die Ideen, die bisher in die Expertengruppe eingebracht wurden, sind teilweise stark parteipolitisch motiviert und ein No-go für den jeweiligen Koalitionspartner. Etwa die Vorschläge der SPÖ, die sie den Experten Mitte der Woche vorgelegt hat: Sie will neben der Umsetzung einer Vermögensteuer auch die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die auch – ein Novum in Österreich – für Privatstiftungen gelten soll. Das Konzept wird jetzt von Experten des Finanzministeriums durchgerechnet, um festzustellen, wie viel Einnahmen die Steuerideen bringen würden. Die SPÖ kommt auf 500 Millionen Euro pro Jahr aus dieser neuen Erbschaftssteuer.

Erbe soll ab einer Million Euro zahlen

Dem Vernehmen nach hält sich die Partei bei ihrem Vorschlag an die viel propagierte Millionärssteuer. Im Gegensatz zu den Forderungen von der Gewerkschaft, die eine Erbschaftssteuer nach Verwandtschaftsverhältnis gestaffelt ab 150.000 bzw. 300.000 Euro fordert, soll die Erbschaftssteuer erst ab einer Million Euro greifen. Kanzler Werner Faymann und Michael Häupl wollten das so. Dafür ist sie ab diesem Freibetrag progressiv konzipiert: Wer deutlich mehr erbt, soll auch deutlich mehr Steuern bezahlen.

Bleibt die Frage: Wie werden Immobilien bewertet? Die Bewertung nach dem Einheitswert wurde einst vom Verfassungsgerichtshof gekippt. In Deutschland dient das 12,5-Fache des Jahresmietwerts als Grundlage für die Erbschaftssteuer. In der Praxis ist das in etwa die Hälfte des Verkehrswerts.

Große Beträge bringt das Konzept nicht ein. Das Finanzministerium kommt auf gerade einmal 15 Millionen Euro pro Jahr (Basis waren Erbschaften aus dem Jahr 2007). Die SPÖ wies dies zwar als falsch zurück, gibt aber zu, dass man mit der Millionengrenze nicht auf 500 Millionen Euro kommt.

Diesen Betrag erreicht man erst mit einer grundlegenden Änderung der Besteuerung von Privatstiftungen. Und diese sieht dem Vernehmen nach eine fiktive Erbschaftssteuer für Stiftungen nach deutschem Vorbild vor. Stiftungsvermögen würden demnach jährlich mit einer Steuer von 0,5 Prozent belastet werden.

In unserem Nachbarland wird für Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie errichtet sind, alle 30 Jahre ein Vermögensübertrag durch eine Erbfolge simuliert. Dafür sind zwischen sieben und 30 Prozent Steuer fällig. Diese „Erbersatzsteuer“ kann allerdings auch jährlich über den Zeitraum gestaffelt abbezahlt werden.

Legt man die Steueridee auf Österreich um, könnte man die von der SPÖ angepeilten 500 Millionen erreichen. In den Privatstiftungen liegen laut Finanzministerium 80 bis 100 Milliarden Euro. Nimmt man einen durchschnittlichen Steuersatz von 15 Prozent an, der alle 30 Jahre fällig ist, kommt man jährlich auf 0,5 Prozent Steuer auf das Stiftungsvermögen und damit auf die angestrebte Summe.
Im Finanzministerium wollte man den SPÖ-Vorschlag nicht kommentieren. Eine Sprecherin des Ministers erklärte, dass viele Vorschläge in der Expertengruppe eingebracht würden, die man prüfe und durchrechne. Die Diskussion über die einzelnen Ideen beginne erst im Dezember.

Die 500 Millionen Euro, die sich die SPÖ aus der Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Stiftungssteuer erwartet, sind ein Teil des Pakets zur Finanzierung der Steuerreform. Die Regierung strebt eine Reform im Umfang von vier bis sechs Milliarden Euro an.

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