Der EuGH gibt einer Klage des Händlers Robert Hartlauer recht. Experten erwarten, dass der Nationalrat das EuGH-Urteil keineswegs nutzen wird, um einen freien Markt für Zahnkliniken zu schaffen.
Wien (ak). Zahnbehandlungen, Implantate und Zahnkronen zum Diskontpreis wollte der oberösterreichische Brillen- und Fotohändler Robert Hartlauer schon vor neun Jahren in Wien und Wels anbieten. Das Projekt scheiterte aber an den jeweiligen Landesregierungen. Diese führten sogenannte „Bedarfsprüfungen“ durch und entschieden, dass für solche Diskontkliniken kein Bedarf bestand.
Hartlauer klagte daraufhin die Landesregierungen. Er hielt die Prüfungen für rechtswidrig, da sie nur bei Krankenanstalten (eine solche wäre Hartlauer gewesen; dabei handelt es sich um Gesellschaften, die ausgebildete Zahnärzte als Angestellte führen, Anm.), aber nicht bei Gruppenpraxen (selbstständige Ärzte, die eine geschäftliche Partnerschaft miteinander eingehen, aber keine sonstigen angestellten Ärzte haben dürfen, Anm.) durchgeführt werden. Der Europäische Gerichtshof gab am Dienstag Hartlauer recht und erklärte diese Bedarfsprüfungen für rechtswidrig.
Gesetzgeber ist an der Reihe
Die Auswirkungen dieses Urteils sind noch unklar. „Es ist nun davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Bedarfsprüfungen durch ein Gesetz entweder völlig aufhebt oder für Krankenanstalten und Gruppenpraxen die gleiche Prüfung einräumt“, sagt Graciela Faffelberger, Expertin am Juridicum, zur „Presse“.
Experten erwarten, dass der Nationalrat das EuGH-Urteil keineswegs nutzen wird, um einen freien Markt für Zahnkliniken zu schaffen. „Die Lobby der Ärztekammer ist zu stark. Stattdessen werden die Bestimmungen für Krankenanstalten und Gruppenpraxen angeglichen werden“, sagt ein Involvierter zur „Presse“. „Um billige Zähne oder Behandlungen zu bekommen, wird man weiter nach Ungarn fahren müssen.“
Jörg Krainhöfner, Kammerdirektor der Zahnärztekammer, sieht auch keine großen Auswirkungen auf Österreichs Gesundheitsmarkt zukommen. „Der EuGH hat ja nicht die Bedarfsprüfung an sich für rechtswidrig erklärt, sondern nur beanstandet, dass diese Prüfung bei Gruppenpraxen nicht durchgeführt wird.“ Auch er gehe davon aus, dass diese Prüfungen in Zukunft sowohl für Krankenanstalten als auch für Gruppenpraxen durchgeführt werden. Das sei dann ohnehin „ein totes Gesetz, da es in Österreich derzeit nur Gruppenpraxen gibt. Diese bekommen keinen Kassenvertrag und sind daher unattraktiv“, sagt Krainhöfner zur „Presse“.
Hartlauer verwirft sein Projekt
Egal, wie der Gesetzgeber entscheidet, den Werbespruch für seine geplanten Zahnkliniken „Tigern Sie zum Löwen – es werden Ihre Dritten sein“, den sich Hartlauer bereits 2003 rechtlich schützen ließ, wird er nicht mehr benötigen. „Das Urteil ist zwar erfreulich, da wir lange dafür gekämpft haben“, sagt Hartlauer-Prokurist Johannes Weinzierl. „Wir werden das Projekt aber dennoch nicht mehr weiterverfolgen. Wir haben diese Diskontkliniken vor zehn Jahren geplant, in der Zwischenzeit haben sich die Voraussetzungen geändert. Wir werden uns stattdessen auf die Expansion unserer Kernbereiche konzentrieren.“
Ein anderer Grund, warum Hartlauer seine Projektpläne nicht mehr aus der Schublade holen wird, sind wohl auch die langen Wartezeiten. Hartlauer-Anwalt Wolfgang Graziani: „Der VwGH müsste zunächst die Bescheide der Landesregierungen aufheben.“ „Davon ist auszugehen, da der VwGH das EuGH-Urteil befolgen wird“, sagt Faffelberger. Das könnte aber Jahre dauern. Die Hartlauer-Klage lag etwa fünf Jahre beim VwGH, bevor sie zum EuGH ging. Graziani: „Schlussendlich hätte Hartlauer eine neue Bewilligung bei den Landesregierungen einbringen müssen. Man sieht, wir hätten noch einen langen Weg vor uns gehabt.“
AUF EINEN BLICK
■Der oberösterreichische Fotohändler Hartlauer wollte im Jahr 2000 eine Diskont-zahnklinik in Wien und Wels eröffnen. Das untersagten jedoch die Wiener und die oberösterreichische Landesregierungen per Bescheid. Diese Bescheide erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun aber für rechtswidrig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2009)