Burgtheater: Springer widerspricht Stantejsky

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Über vier Stunden wurde Georg Springer am Mittwoch befragt. Seine Aussagen stehen im Widerspruch zu denen von Silvia Stantejsky, die gegen ihre Entlassung klagt.

Ich habe Silvia Stantejsky am Tag ihrer Entlassung kein Angebot für eine weitere Beschäftigung, nicht einmal für eine einvernehmliche Auflösung, gemacht“, stellte Georg Springer, der ehemalige Geschäftsführer der Bundestheater-Holding, bei seiner Einvernahme am Mittwoch vor dem Arbeits- und Sozialgericht ausgesucht höflich fest. Genau das aber hatte Silvia Stantejsky, die entlassene kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, bei ihrer letzten Einvernahme im Oktober behauptet. Springer habe ihr 18.11.2013 gesagt, sie könne künftig als Referentin von Matthias Hartmann arbeiten. Eine Unterzeichnung des neuen Vertrags sei ihr schon für den 20.11. in Aussicht gestellt worden. Springer habe ihr sogar zugesichert, dass der neue Vertrag rückdatiert werde, ihre Entlassung wäre damit quasi aufgehoben worden.

Diese Aussagen ließen nicht nur damals die Anwesenden im Saal F des Arbeits- und Sozialgerichts staunen, sie sind auch rechtlich von Relevanz: Eine Entlassung setzt nämlich rechtlich einen Vertrauensverlust voraus, der so massiv ist, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter auch nur einen Tag fortzusetzen. Eine Entlassung auszusprechen und gleichzeitig ein neues Jobangebot zu machen, das lässt sich kaum mit einem groben Vertrauensbruch unter einen Hut bringen.

Springer schildert die Situation – wenig überraschend – ganz anders als Stantejsky: „Diese Person, mit der man so lange zusammenarbeitet, bricht beim Ausspruch der Entlassung quasi zusammen. Da fühlt man sich erstens nicht gut, zweitens verantwortlich, drittens gibt es die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers.“ Deshalb sei es ihm ausschließlich darum gegangen, kein zusätzliches Drama zu machen, sondern das Gespräch so rasch wie möglich zu beenden. Den neuen Termin habe er mit Stantejsky vor allem ausgemacht, um die vielen noch offenen Fragen zu besprechen.

„Sie war ein Wunder an Kondition“

Die Wahrnehmungen von Springer und Stantejsky unterscheiden sich auch in anderen Punkten. Die Klägerin hatte behauptet, sie habe sich 2013 nicht noch einmal um die kaufmännische Geschäftsführung beworben, weil sie chronisch überlastet und gesundheitlich angeschlagen gewesen sei. Ihr berufliches Umfeld habe das auch gewusst. Springer konnte das nicht bestätigen. Er habe ihr schon Ende 2012 nahegelegt, sich nicht mehr zu bewerben. Dabei habe er, Springer, gar keine Zweifel an ihrer fachlichen Kompetenz gehabt, sondern lediglich feststellen müssen, dass die Loyalität zu Stantejsky sowohl vonseiten des Aufsichtsrats als auch seitens Matthias Hartmanns nicht mehr wirklich gegeben war, sagt er. „Und dass sie an Erschöpfungszuständen litt, haben Sie nicht bemerkt?“, fragte ihn Richter Helge Eckert. „Im Gegenteil! Sie war ein Wunder an Kondition. Eine Premierenfeier ohne Stantejsky wäre undenkbar gewesen. Sie war auch immer vor mir im Büro!“ Nur am Tag ihrer Entlassung und zwei Tage später habe er gesehen, dass ihr Zustand beängstigend war.

Verifizieren will der Richter auch eine andere Aussage Stantejskys: Sie hatte zu Protokoll gegeben, dass es am Theater üblich sei, Verträge mündlich und nicht schriftlich abzuschließen. Auch für ihre neue Funktion (sie wurde mit 1.9.2013 Stellvertreterin Hartmanns) habe es keinen schriftlichen Vertrag gegeben. Alles sei mit Hartmann und Thomas Königstorfer, der ihre frühere Funktion übernommen hatte, mündlich vereinbart worden. Springer wundert das sehr – und er kritisiert damit gleichzeitig die Usancen an der Burg: „Für das eigene Personal eine Beschäftigung ohne vertragliche Grundlage, das kann ich mir nicht vorstellen. Auch nicht, dass der Arbeitgeber dazu bereit wäre. Ich brauche doch etwas in der Hand, das mich beschäftigungsmäßig absichert. Eine schriftliche Vereinbarung ist für mich der absolute Normalfall.“

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2014)

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