Heizthermen-Regelung: "Das Rumoren hat Sinn und Wirkung gehabt"

(c) Clemens Fabry
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Nach massiver Kritik an der ursprünglichen Fassung gibt es nun Klarstellungen, über die sich Vermieter freuen.

Wien.Künftig muss der Vermieter Austausch und Reparatur der Heiztherme zahlen. Die entsprechende Neuregelung passierte vergangenen Donnerstag den Bautenausschuss des Nationalrats. Beschlossen wurde allerdings – wie in der „Presse“ kurz berichtet – eine adaptierte Fassung, um drohende Verfassungswidrigkeiten zu vermeiden.

Was sind nun die wesentlichsten Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf? Vor allem wird klargestellt, dass sich die Erhaltungspflicht des Vermieters nur auf mitvermietete Wärmebereitungsgeräte bezieht. Hat ein Mieter während des laufenden Mietverhältnisses aus Eigenem eine Therme installiert, ist er selbst für die Erhaltung verantwortlich. Damit soll der Kritikpunkt ausgeräumt werden, dass Vermieter auch bei Wohnungen zur Kasse gebeten würden, die ursprünglich ohne Therme oder Boiler, dafür aber extrem billig vermietet wurden und bei denen es vielleicht sogar die Vereinbarung gegeben hat, dass sich der Mieter um diese Anschaffung kümmert.

Vorgesehen ist nun auch, dass Vermieter nicht rückwirkend in die Pflicht genommen werden können. Wer in der Vergangenheit selbst ein defekt gewordenes Gerät erneuert hat, kann nun nicht aufgrund der Neuregelung einen Anspruch auf Aufwandsersatz gegen den Vermieter geltend machen. Auch gegen diese Rückwirkung, die im Extremfall für die letzten dreißig Jahre hätte schlagend werden können, gab es massive verfassungsrechtliche Bedenken.

Immer noch unklare Details

Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wurde vorverlegt, sie soll nun schon ab Jahresbeginn und nicht erst ab 1.März 2015 gelten. Den Abänderungsantrag zum ursprünglichen Entwurf brachten SPÖ und ÖVP ein. Im Bautenausschuss fand der Entwurf in der nun vorliegenden Form eine breite Mehrheit, nur das Team Stronach stimmte dagegen.

Von Vermieterseite kommt erwartungsgemäß Zustimmung zu den nun vorgenommenen Klarstellungen. Das „Rumoren“ habe eben doch Sinn und Wirkung gehabt, meint Wolfgang Louzek, Chef des Verbands der Institutionellen Immobilieninvestoren, Die Reparatur des Entwurfs hinsichtlich der nicht mitvermieteten Thermen sei „ein großer Schritt vorwärts“. Die eine oder andere ungelöste Frage bleibe dennoch, vor allem bei Altwohnungen, die seinerzeit mit Außenwandkonvektor oder Nachtspeicherheizung ausgestattet waren. „Auch das waren ja Wärmebereitungsgeräte. Da bleibt das Problem.“ Von der Zahl der Betroffenen her werde es aber jedenfalls deutlich kleiner.

Immer noch für Stirnrunzeln sorgt indes die Bezeichnung, unter der die Gesetzesänderung läuft: Sie nennt sich Wohnrechtsnovelle 2015 – die erhoffte, umfassende Reform ist aber ausgeblieben. Vermieter- und Mieterseite beklagen das unisono. Über die Notwendigkeit eines neuen, einheitlichen Wohnrechts herrscht ja Konsens – auch wenn er über diese Einsicht nicht hinausgeht. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2014)

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