Burg: Hartmann wundert sich über Springer

ZWEITE TAGSATZUNG IM VERFAHREN HARTMANN VS BURGTHEATER: HARTMANN / SPRINGER
ZWEITE TAGSATZUNG IM VERFAHREN HARTMANN VS BURGTHEATER: HARTMANN / SPRINGER(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Der ehemalige Burg-Direktor sagte am Mittwoch als Zeuge in der Causa Stantejsky aus.

Die Widersprüche mehren sich: Am letzten Prozesstag hatte Georg Springer, der ehemalige Chef der Bundestheater-Holding, die Aussagen der entlassenen kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky dementiert. Nun am Montag äußerte sich Ex-Burg-Chef Matthias Hartmann dazu: Er habe gelesen, was Springer vor Gericht über das Entlassungsgespräch von Stantejsky gesagt hatte, und sich gewundert. Stantejsky hatte von einem merkwürdigen Angebot berichtet: Sie sei entlassen worden, zugleich sei ihr aber ein neuer Vertrag als Referentin von Hartmann in Aussicht gestellt worden. Ihre Aufgaben und auch das neue Gehalt habe sie am 18.November mit Springer, Hartmann, Othmar Stoss und Thomas Königstorfer besprochen. Das hatte Springer bestritten: „Kein einziges Wort ist mir je über die Lippen gekommen.“

Nun also Hartmanns Version: Über die Möglichkeit, ihr einen anderen Job anzubieten, sei sehr wohl gesprochen worden. „Diese Variante stand aber unter dem Vorbehalt, dass sich rechtlich alles aufklären ließe.“ Springer habe auch laut darüber nachgedacht, welche Tätigkeit das sein und welchen Titel man dafür finden könne. Auch wie die Tätigkeit einer „Referentin“ zu entlohnen sei, habe Springer mit den Anwesenden diskutiert. 6000 Euro seien genannt worden. „Das war für Stantejsky aber unannehmbar.“

„Große Wut auf die Anwälte“

Nicht erinnern kann sich Hartmann daran, wer auf die Idee gekommen ist, ihr eine mögliche Weiterbeschäftigung vorzuschlagen – und auch nicht an den 20. November, den Tag, an dem man mit Stantejsky wieder zusammengetroffen war. Sie hatte gehofft, die Entlassung werde zurückgenommen. Tatsächlich teilte man ihr aber mit, dass es dabei bleibe. „Ich habe nur eine verschwommene Erinnerung daran. Ich hatte nämlich eine große Wut auf die Anwälte, weil sie jedes Mal etwas anders vorgeschlagen haben. Ich hätte mir erwartet, dass die klar sagen, was geht und was nicht.“ Er, Hartmann, habe in der Angelegenheit nichts zu entscheiden gehabt. „Die Holding hatte das Zepter in der Hand.“ Hartmann überraschte dann mit einem Schreiben aus Dezember 2013, das er dem Gericht vorlegte. Springer soll darin seine Anwälte gefragt haben, ob eine Weiterbeschäftigung von Stantejsky nicht doch möglich sei. „Dem widmen wir uns später“, sagt Richter Helge Eckert, „nehmen wir es einmal zum Akt.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2014)

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