Der Glücksspielkonzern will sich nicht an das ab 2015 geltende Automatenverbot halten. Pro beschlagnahmtem Automat droht eine Strafe von bis zu 22.000 Euro.
Die gestrige Androhung von Novomatic-Chef Harald Neumann, vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen, sollte wegen der mit Anfang 2015 wirksamen neuen Regelung des Kleinen Glücksspiels in Wien einer seiner Automaten beschlagnahmt werden, löst der Stadt Wien heftige Kritik aus. "Man hat das Gefühl: Sie glauben, für sie gilt der Rechtsstaat nicht", sagte die zuständige Stadträtin Uli Sima. Sollten die Automaten tatsächlich mit 1. Jänner 2015 nicht verschwunden sein, müsse dem Glücksspielkonzern bewusst sein, dass er sich damit in die Illegalität begebe. Pro beschlagnahmtem Automat droht Novomatic eine Strafe von bis zu 22.000 Euro: "Ich halte es für ein fatales Signal, die gesetzgebenden Körperschaften zu übergehen."
Zum Hintergrund: Die rot-grüne Stadtregierung hat sich - nach längerer SPÖ-interner Debatte - vor geraumer Zeit für ein Aus für das Automatenspiel abseits von Casinos, also für das Verbot des sogenannten Kleinen Glücksspiels, entschieden. Konkret laufen alle gültigen Lizenzen mit Ende 2014 aus. Dafür wurde in der Vorwoche mit der Änderung des Veranstaltungsgesetzes ein letzter formaler Beschluss im Landtag gefasst.
Novomatic stützt sich auf drei Gutachten
Novomatic kündigte nun an, sich nicht an das Verbot halten zu wollen. Das Unternehmen sieht sich juristisch im Recht und hat drei Rechtsgutachten bekannter Verfassungsrechtler vorgelegt. Eine der Grundaussagen: Aufrechte Konzessionsbescheide seien für ihre gesamte Laufzeit gültig - also auch über Anfang Jänner 2015 hinaus. Laut Novomatic laufen einige der Automatenlizenzen bis 2017.
Auch andere Betreiber kündigen an, ihre Automaten stehen zu lassen. "Die allermeisten werden stehen bleiben", erklärte Helmut Kafka, Sprecher des Automatenverbandes am Dienstag. Die Finanzpolizei will dagegen weiter regulär kontrollieren. "Klagen werden auf jeden Fall kommen, da scharren schon eine ganze Reihe von Anwälten", betonte Kafka. Er rechnet mit verschiedenen Verfahren gegen die Stadt Wien.
Zusätzlich orten die Fachleute einen juristischen Fehler, da Wien es verabsäumt habe, ein eigenes Landesgesetz zusätzlich zum Rahmengesetz des Bundes zu schaffen - woran auch die Novellierung des Veranstaltungsgesetzes nichts ändere. Die Bundesverfassung kenne aber den Begriff "Rahmengesetz" gar nicht. Sobald also der erste Spielautomat im kommenden Jahr beschlagnahmt werde, wende man sich an den Verfassungsgerichtshof, so die Drohung des milliardenschweren Konzerns.
Grüne unterstützen Koalitionspartner
Sima zeigte sich davon unbeeindruckt und bekommt auch Unterstützung vom Wiener Koalitionspartner. "Wir lassen uns von den Drohungen der Novomatic nicht einschüchtern und sehen etwaigen Klagen gelassen entgegen", richtete der grüne Klubchef David Ellensohn via Aussendung aus. Natürlich sei Novomatic nicht glücklich darüber, auf Einnahmen in mehrstelliger Millionenhöhe verzichten zu müssen, "aber wir sind überzeugt, dass mit der Spielsucht kein Geschäft gemacht werden soll". Die Einhaltung des Verbots wird ab Jahresbeginn von der Finanzpolizei, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt, kontrolliert. Sima kündigte heute allerdings Unterstützung seitens der Stadt an.
(APA)