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Allergie-Info: Ausnahme für Feuerwehrfeste

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Die EU-Verordnung, die eine Kennzeichnung von allergenen Stoffen in Lebensmitteln vorschreibt, gilt nun auch für Vereine – mit einer Ausnahme.

Wien. Die Aufregung hat sich gelegt. Ab 13. Dezember tritt die neue EU-Verordnung in Kraft, die eine Kennzeichnung von allergenen Stoffen in Lebensmitteln vorschreibt. Während die heimische Gastronomie vor einem halben Jahr noch den „enormen bürokratischen Aufwand“ kritisiert hat, hat man sich mittlerweile mit der Situation abgefunden und gibt sich entspannter, wie bei der Pressekonferenz des Fachverbandes Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gestern, Mittwoch, deutlich wurde.

„So bedauerlich die Situation ist, dass sich Betriebe immer mehr im Verwaltungsbereich aufhalten, so ändert sich an der Information gegenüber den Gästen ja nichts, weil wir auch vorher selbstverständlich auf die Wünsche der Betroffenen eingegangen sind“, sagt dazu Fachverband-Obmann Helmut Hinterleitner.

 

Spielraum für Ausnahmen erschöpft

Er ist besonders stolz darauf, dass eine seiner Forderungen an die Politik teilweise erfüllt wurde. So hat man sich dagegen gewehrt, dass Vereine, die bei Veranstaltungen Speisen und Getränke verkaufen, nicht von der Verordnung betroffen sind. Am Mittwoch hat das Gesundheitsministerium mit einem Schreiben an den Fachverband die Ausnahme konkretisiert: „Für Feuerwehrfeste wurde die Ausnahme festgelegt, dass jene Lebensmittel, die von Privatpersonen hergestellt und verkauft werden, wie Mehlspeisen, nicht der Verordnung unterliegen.“ Damit sei „der Spielraum für weitergehende Ausnahmen in diesem Zusammenhang erschöpft“. Wer allerdings statt fixer Preise um eine Spende bittet, umgeht die Verordnung.

Wie berichtet müssen ab 13. Dezember alle Lebensmittel gekennzeichnet werden, die Zutaten enthalten, die Allergien hervorrufen können (z. B.: glutenhaltiges Getreide, Milch oder Sulfite). In Österreich ist eine mündliche Information ausreichend, diese muss aber schriftlich vermerkt werden. 12.500 Mitarbeiter wurden bereits geschult. (ks)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2014)