"Beethovenfries": Entscheidung über Restitution vertagt

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Die Erben der Familie Erich Lederers verlangen Klimts Wandgemälde zurück, der Restitutionsbeirat trifft frühestens im März eine Entscheidung.

Die Entscheidung, ob Gustav Klimts "Beethovenfries" resituiert werden muss, ist verschoben: Der Restitutionsbeirat beriet am Vormittag über eine mögliche Rückgabe von Gustav Klimts Schlüsselwerk, vertagte aber eine Entscheidung.

Klimts 1902 entstandene monumentale Wandgemälde, das als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils gilt, ist seit 1986 in der Secession untergebracht und gehört zur Sammlung des Belvedere.

Die nächste Sitzung des Beirats wird Anfang März 2015 stattfinden. Möglicherweise wird aber erst im Juni über den Fries entschieden, wie Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien und wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung, am Donnerstag sagte.

Republik kaufte Fries um 15 Millionen Schilling

Der ursprüngliche Besitzer, der Kunstsammler Erich Lederer, war von den Nationalsozialisten enteignet worden. Das Kunstwerk war später zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt worden. Es wurde schließlich 1972 um 15 Millionen Schilling von der Republik gekauft.

Erben der Familie Lederer haben im Vorjahr die Rückgabe beantragt. Sie glauben belegen zu können, dass der Verkauf unter Druck erfolgt ist. Formal spricht der Beirat lediglich eine Empfehlung aus. Bisher hat sich die Republik jedoch stets daran gehalten.

"Völlig unstrittig ist die Tatsache, dass der Verkauf des Beethovenfrieses an die Republik Österreich unter dem Eindruck des Ausfuhrverbots zustande gekommen ist. Das Ausfuhrverbot war aufrecht bis zum Ankauf durch die Republik", hielt heute der Schweizer Rechtsanwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft vertritt, in einer Presseerklärung fest. "Erich Lederer hat 28 Jahre lang um die Aufhebung des Ausfuhrverbots gekämpft, letztendlich aber resigniert und den Fries an den einzig möglichen Käufer, die Republik Österreich, verkauft." Der Verkauf wäre "ohne das verhängte und nie aufgehobene Ausfuhrverbot in der Form nie zustande gekommen".

(APA/Red.)

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