Graz: Bioladen-Chefin will wegen Holzlöffel ins Gefängnis

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Eine Bioladen-Pionierin weigert sich, mit Plastik-Utensilien zu kochen. Nun muss sie 550 Euro Strafe zahlen und will stattdessen ins Gefängnis gehen.

Eine Grazer Bioladen-Betreiberin will auf ihre Holzlöffel und -schneidbretter nicht verzichten und wählt nach einer Verwaltungsstrafe von der Baubehörde den Weg ins Gefängnis: Sie will als Zeichen des Protests statt der 550 Euro Strafe die zweieinhalb Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Die Grazer Baubehörde bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung", wonach der Strafbescheid gegen die Bio-Pionierin Ushij Matzer - ihr Laden gilt mit 35 Jahren Bestand als der erste und älteste Österreichs - erlassen wurde. Stein des Anstoßes waren mehrere Vergehen, darunter auch die Verwendung von Holzutensilien statt Kunststoff, das laut Gesetz leichter zu desinfizieren sei, hieß es seitens der Behörde. Das Gesundheitsamt hatte sich eingeschaltet.

Kammerpräsident würde mit ins Gefängnis gehen

Matzer legte gegen den Bescheid Berufung ein, doch das Landesverwaltungsgericht bestätigte inhaltlich die Strafe und halbierte lediglich das Strafausmaß. Die Verkäuferin, die auch Kindergärten mit ihren Produkten beliefert, ist aber immer noch von ihren Holzlöffeln und Schneidbrettern überzeugt, da Kunststoffe gesundheitlich bedenklichen Abrieb hätten: "Ich kann ja nicht den Knirpsen Essen servieren, in dem eventuell Plastik drinnen ist."

Bei der Wirtschaftskammer Steiermark sei der Fall nur einer von mehreren "Schmankerl" infolge des "bürokratischen Zuwachses" für die Unternehmer. Kammerpräsident Josef Herk meinte "bei allem Respekt für Hygienevorschriften": "Ich setze mich liebend gerne mit Frau Matzer die zwei Tage ins Gefängnis, sogar mit Liveübertragung, um die Symbolik zu unterstreichen." Ähnliches ließ auch Christoph Leitl als Präsident der österreichischen Wirtschaftskammer verlauten. Herk hatte erst am Mittwoch in einer Pressekonferenz bürokratische Hürden und Schikanen für Geschäftsleute beklagt.

Jedoch kann sich die Bioladen-Betreiberin nicht aussuchen, ob sie eine Gefängnisstrafe bevorzugt. Die Geldstrafe wird gesetzlich gesehen zuerst exekutiert. Nur, wenn das Vermögen des/der Verurteilten nicht ausreicht, um die Strafe zu bezahlen, ist eine Gefängnisstrafe vorgesehen.

(APA/Red.)

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