Schlepper-Prozess: Sieben Schuldsprüche, ein Freispruch

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Sieben der acht angeklagten Asylwerber hätten mehreren Fremden bei der illegalen Grenzüberschreitung geholfen, urteilte der Schöffensenat.

Der Schlepper-Prozess im Landesgericht Wiener Neustadt ist mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Angeklagten aus Indien, Pakistan und Afghanistan haben laut Ansicht des Schöffensenats einer "nicht mehr feststellbaren Anzahl von Fremden, aber mindestens zwei" Personen Hilfsdienste bei Schleppungen geleistet. Damit seien sie als kriminelle Organisation einzustufen und zu verurteilen. Richterin Petra Harbich verängte sieben teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten. Vier Angeklagte haben diese Zeit bereits durch die U-Haft verbüßt.

Bei der Verkündung kam es zu Chaos. Es gab Zwischenrufe und Beschimpfungen aus dem Publikum. Ein Angeklagter rastete verbal aus und ließ die Richterin nicht mehr weiterreden. Die Richterin behielt allerdings die Fassung.

Unruhiger letzter Prozesstag

Der Schlussakt des im Landesgericht Wiener Neustadt geführten Schlepper-Prozesses hatte am Donnerstag symptomatisch, nämlich mit einer Panne, begonnen. Einer der acht angeklagten Asylwerber fehlte. Er dürfte den großen Showdown einfach verschlafen haben. Der Beginn des 43. Verhandlungstages wurde daher von Richterin Petra Harbich um eine Stunde verschoben. Der Andrang war enorm. Sympathisanten der Angeklagten hatten Transparente mit. „Flucht ist kein Verbrechen“, hieß es da etwa.

Das Plädoyer von Staatsanwältin Gunda Ebhart fiel kompakt aus, wurde aber durch Zwischenrufe gestört. „Wenn es einmal noch unruhig ist im Publikum, dann wird der Prozess unterbrochen, und alle müssen vorläufig den Saal verlassen“, mahnte Richterin Harbich. Ebhart gab dann Fehler im Ermittlungsverfahren zu. Sie brachte etwa die Zweifel an den Übersetzungen der Telefonüberwachungen ins Spiel. Und konzidierte, dass die Angeklagten mit den ihnen vorgeworfenen Hilfsleistungen bei Schleppungen „kein großes Business“ gemacht hätten. Dennoch rückte sie von den Anklagen nicht ab: „Die politisch motivierte Kritik wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation ist an den Gesetzgeber, aber nicht an die Staatsanwaltschaft zu richten.“

Verteidiger Lennart Binder plädierte auf Freispruch – nicht nur für seinen Mandanten, sondern sinngemäß für alle acht Asylwerber. „Ein Schlepper ist ein Unternehmer, der auf Profit aus ist. Die auf der Anklagebank sitzenden Männer sind das nicht, sie sind vielmehr eine Schicksalsgemeinschaft, die darauf angewiesen war, sich wechselseitig zu helfen.“ Wenn man den Asylwerbern überhaupt etwas anlasten könne, dann lediglich den Paragraf 120 Fremdenpolizeigesetz (FPG). Dieser normiere den Tatbestand der unentgeltlichen Fluchthilfe. Demnach drohe lediglich ein Verwaltungsstrafverfahren. Binder formulierte auch politische Kritik. Das Verfahren sei „in Wirklichkeit ein politisch motiviertes Verfahren“, das aus „parteipolitischen und Privatinteressen der Innenministerin (Johanna Mikl-Leitner, ÖVP, Anm.)“ initiiert worden sei.

„Wie der Tierschützer-Prozess“

Verteidigerin Michaela Lehner schlug in dieselbe Kerbe wie ihr Kollege. Auch sie sprach von einer politisch motivierten Verfolgung der Asylwerber und verglich den Schlepper-Prozess mit dem hoch umstrittenen Tierschützer-Prozess. Lehner kritisierte vor allem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die „mit Vorliebe politische Verfahren inszeniere“.

Kritik an der polizeilichen Arbeit in diesem Fall kam auch von Verteidiger Gerhard Angeler. Und der Anwalt ging noch einen Schritt weiter: „Es ist bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die polizeilichen Ermittlungen unreflektiert und überhastet übernommen hat.“ Deshalb wundere es auch nicht, dass bei den Beweisen „die Suppe nicht nur zu dünn ist, sie besteht einfach nur aus klarem Wasser.“

Während die Plädoyers noch im Gang waren, hatten die ÖH-Vorsitzteams der Wiener Akademie der bildenden Künste und der Universität für angewandte Kunst ihre Solidarität mit den Refugees erklärt. Man hatte auf Freisprüche für alle Beschuldigten gehofft. „Wir rufen dazu auf, am heutigen Tag ein starkes Signal der Solidarität mit den Angeklagten, gegen die Kriminalisierung von Migration und Flucht und für die Abschaffung des rassistischen Schlepperei-Paragrafen, §114 FPG, zu setzen“, hieß es in einer Aussendung. (APA/Red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2014, Online-Update nach Schuldspruch)

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