Tumulte bei Schuldsprüchen im Schlepper-Prozess

Drei der nicht rechtskräftig Verurteilten Angeklagten in Wiener Neustadt
Drei der nicht rechtskräftig Verurteilten Angeklagten in Wiener NeustadtAPA/GEORG HOCHMUTH
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Sieben angeklagte Asylwerber wurden zu Haftstrafen zwischen sieben und 28 Monaten verurteilt. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Bei der Urteilsverkündung brach Chaos aus.

Mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch - jeweils nicht rechtskräftig - ist in der Nacht auf Freitag der Schlepper-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt zu Ende gegangen. Die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Petra Harbich, verhängte teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten. Die Schöffen hatten zuvor fast acht Stunden lang beraten.

Bei der Urteilsverkündung kam es zu Chaos. Es gab unflätige Zwischenrufe und Beschimpfungen aus dem Publikum. Ein Angeklagter rastete verbal aus und ließ die Richterin nicht mehr weiterreden. Harbich blieb dennoch relativ lange relativ cool. Die Schreiereien unter den Angeklagten und im Publikum machten die Urteilsbegründung zum Teil unverständlich. „Shame on you“ und Parolen wie „This is no democracy“ wurden auch nach Ende des Prozesses noch skandiert. Ein Einschreiten der Polizeikräfte war jedoch nicht nötig.

Prozess dauerte seit März

Seit März waren acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Asyl-Aktivisten in Wien, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Ihnen war vorgeworfen worden, dass sie Landsleuten unter anderem die Weiterfahrt organisiert hatten. Alle Verurteilten haben den unbedingt verhängten Teil der Strafen bereits durch die U-Haft bereits verbüßt. Von einem Gutteil der angeklagt gewesenen Fakten wurden sie freigesprochen. Staatsanwältin Gunda Ebhart gab keine Erklärung ab, die Beschuldigten meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

In der nächtlichen Urteilsbegründung differenzierte die Vorsitzende bei jedem der acht Angeklagten. Einige wurden wegen Förderung von Schlepperhandlungen aus gewerbsmäßigen Gründen, einige auch wegen Schleusungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt. „Kriminelle Vereinigung ist nicht dasselbe wie kriminelle Organisation“, erklärte die Richterin den zum Teil aufgebrachten Asylwerbern: „Vereinigung bedeutet den Zusammenschluss von nur drei Personen auch nur über wenige Tage hindurch.“

Ein glatter Freispruch

Der Fünftangeklagte, von der Staatsanwaltschaft als Chef der Schlepper-Zelle in Österreich bezeichnet, wurde ebenfalls von etlichen Anklagefakten freigesprochen. Den Schuldspruch zu den übrig gebliebenen Anklagepunkten, für die der Pakistaner eine teilbedingte Haft von 28 Monaten, davon 21 Monate auf Bewährung, ausfasste, begründete die Richterin folgendermaßen: „Sie haben in den abgehörten Telefongesprächen sehr wohl differenziert, ob sie bei der Schleusung von Landsleuten Geld verdienen wollen oder nicht.“

Lediglich der Viertangeklagte erhielt einen glatten Freispruch. Der 38-jährige Pakistaner war übrigens derjenige, der unfreiwillig den Prozess initiiert hatte. Weil er in Österreich als Unternehmer tätige Landsmänner wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte, „revanchierte“ man sich mit einer Schlepper-Anzeige.

Fehler im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwältin hatte in ihrem - ebenfalls bereits von Unmutsäußerungen des Publikums gestörten - Schlussvortrag eine „schuld-und tatangemessene“ Bestrafung gefordert, wenngleich die Angeklagten mit den Hilfsleistungen bei Schleppungen „kein großes Business“ gemacht hätten. Ebhart räumte durchaus Fehler im Ermittlungsverfahren ein und brachte auch die Zweifel an den Übersetzungen der Telefonüberwachungen ins Spiel. Die - von einigen Verteidigern geäußerte - politisch motivierte Kritik wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation sei an den Gesetzgeber zu richten, nicht an die Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte plädierten auf Freisprüche bzw. baten im Falle einer Verurteilung um milde Urteile. Sie wiesen den Vorwurf der kriminellen Organisation zurück und sprachen u.a. von unentgeltlicher Fluchthilfe, die ihre Mandanten geleistet hätten. Die Asylwerber auf der Anklagebank seien „eine Schicksalsgemeinschaft, die darauf angewiesen war, sich wechselseitig zu helfen.“
Der Urteilstag hatte mit einstündiger Verspätung begonnen, weil ein Angeklagter nicht pünktlich eingetroffen war. Der Publikumsandrang beim Finale war enorm, die Security bei der Eingangskontrolle entsprechend verstärkt. Einige Sympathisanten hatten Transparente mit. „Flucht ist kein Verbrechen“, „Schlepper retten Leben“, „Smash §114 Fremdenpolizeigesetz“ war darauf zu lesen.

Proteste vor dem Gericht

In der Mittagspause war vor dem Gerichtsgebäude u.a. „No Border“ skandiert worden. Die ÖH-Vorsitzteams der Wiener Akademie der bildenden Künste und der Universität für angewandte Kunst riefen in einer Aussendung dazu auf, ein starkes Signal der Solidarität mit den angeklagten Refugees „gegen die Kriminalisierung von Migration und Flucht und für die Abschaffung des rassistischen „Schlepperei-Paragrafen §114 FPG“ zu setzen.

Im Juli 2013 waren die Männer, darunter Servitenklosterflüchtlinge, festgenommen worden. Das umfangreiche Verfahren begann im März und war ursprünglich für 14 Tage angesetzt, zog sich aber in die Länge. Die Richterin sprach von Faktenüberschneidungen, die eine Überarbeitung des Akts erforderten. Zudem gab es Kritik an den Übersetzungen der 12.000 Telefonüberwachungsmitschnitte. Für die Staatsanwaltschaft, die daher Ende März die Entlassung der verbliebenen sechs Beschuldigten aus der U-Haft beantragte, war der Grund für die Vertagung nicht nachvollziehbar. In der Folge ging es mit Befragungen weiter, so mancher wurde mehr als einmal in den Zeugenstand gerufen. Die Verhandlungstage nach der Sommerpause waren dann geprägt vom Abspielen unzähliger Überwachungsprotokolle mit jeweiligen Stellungnahmen der Angeklagten.

(APA)

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