Österreich hat im Streit mit den Bayern keine guten Karten

Im Rechtsstreit zwischen Österreich und der BayernLB haben die Deutschen die Nase vorn. Dabei geht es um Beträge in Milliardenhöhe. Ein Konkurs der Hypo würde für Österreich die Sache einfacher machen.

Der Streit zwischen Österreich und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) wird sich in den nächsten Tagen weiter zuspitzen. Die Bayern warten seit langer Zeit darauf, dass die Hypo Alpe Adria die noch ausständigen Kredite von 2,4 Milliarden Euro zurückzahlt. Vor Kurzem wurde Österreich aufgefordert, das Geld binnen 14 Tagen zu zahlen. Die Frist dafür läuft kommende Woche ab. Da das Finanzministerium der Forderung nicht nachkommen wird, ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis die Bayern ihre nächste Klage gegen Österreich einbringen werden.

Als Retourkutsche erwägt Österreich, den Verstaatlichungsvertrag aus dem Jahr 2009 anzufechten. Das Finanzministerium hat Gutachten ausarbeiten lassen, die zeigen sollen, dass die Bayern die Hypo bei der Verstaatlichung in einem deutlich schlechteren Zustand übergeben haben als damals angenommen wurde. „Bis 31.Dezember wird eine Entscheidung fallen“, heißt es im Finanzministerium.

Tatsächlich hat Österreich bei den Streitigkeiten mit den Bayern keine allzu guten Karten. Derzeit sieht es danach aus, dass Österreich irgendwann die 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Es wäre besser gewesen, wenn Vertreter des Finanzministeriums mit den Bayern viel früher über einen außergerichtlichen Vergleich verhandelt hätten. Je länger Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) noch zuwartet, umso schlechter wird die Verhandlungsposition von Österreich. Denn im Frühjahr 2015 dürfte das Landesgericht München in einer wichtigen Rechtsfrage ein Urteil fällen.

Brisanter Prozess. Der Prozessverlauf der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass Österreich das Verfahren vermutlich verlieren wird. Um die 2,4Milliarden Euro nicht an die Bayern zurückzahlen zu müssen, berief sich Österreich beziehungsweise die Hypo Alpe Adria im Nachhinein auf das Eigenkapitalersatzgesetz. Dieses besagt, dass Kredite, die ein Gesellschafter in einer Krise gewährt, als eigenkapitalersetzend anzusehen und daher nicht zurückzuzahlen sind.

Die entscheidende Frage ist nun: Befand sich die Hypo schon in der Ära der BayernLB in einer Krise? Nein, behaupten die Bayern. Sie berufen sich auf die damaligen Geschäftsberichte der Hypo. Aus diesen geht hervor, dass die Bank mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet war. Die Hypo kontert, dass die Bilanzen falsch gewesen seien.

Kompliziert wird die Causa dadurch, dass die Hypo schon einen großen Teil der Kredite an die BayernLB überwiesen hat und erst viel später ihre Ansicht mit Hinweis auf das Eigenkapitalersatzgesetz änderte.
Einige Dämpfer. Im Prozess vor dem Münchner Gericht musste Österreich einige Dämpfer hinnehmen: Die Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta scheiterte mit dem Wunsch, dass der Gerichtsgutachter für befangen erklärt und abgesetzt wird. Auch die vom Gericht befragten Zeugen haben den Standpunkt der Österreicher nicht bestätigt.

Spitzenpolitiker in Bayern geben sich bereits siegessicher. Im Laufe des Verfahrens kam es zu einem Wutausbruch eines Anwalts, der Österreich vertritt. Dieser meinte, das Münchner Gericht habe sich „völlig verrannt“ und „wisse nicht, worum es geht“. Die Richterin Gesa Lutz ließ sich das nicht gefallen und meinte, der Anwalt sollte seine Wortwahl überdenken. Österreich und die BayernLB haben nun bis Ende Jänner Zeit, Stellungnahmen einzubringen. Verliert Österreich tatsächlich den Prozess, schwinden die Chancen, dass die Bayern einem Vergleich zustimmen.

Ein Hauptgrund für den Konflikt ist der Verstaatlichungsvertrag aus dem Jahr 2009. Auch der Bericht der Griss-Kommission zeigt, dass sich Österreich bei der Hypo-Verstaatlichung von den Deutschen über den Tisch ziehen ließ. Im Verstaatlichungsvertrag wurde unter anderem festgehalten, dass die Hypo die BayernLB bei allen wichtigen Umstrukturierungen um ihre Zustimmung fragen muss. Außerdem sicherte Österreich vertraglich zu, dass die Hypo alle von den Bayern gewährten Kredite in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro zurückzahlen wird.

Laut BayernLB gibt es dafür eine Staatsgarantie, die von der EU-Kommission genehmigt wurde. Österreich bestreitet das und hat deswegen auch die EU-Kommission verklagt.

Österreich hat aber eine Möglichkeit, endlosen juristischen Streitigkeiten auszuweichen: den Konkurs der Hypo-Abbaugesellschaft Heta. Dann würden die Bayern einen Großteil des Geldes verlieren.

Fakten

Die Bayerische Landesbank fordert von Österreich beziehungsweise der Hypo Alpe Adria die Zahlung von insgesamt 2,4MilliardenEuro.

Österreich verlangt von den Bayern die Zahlung von insgesamt 3,43MilliardenEuro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2014)

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