Steuer für Männer rauf, für Frauen runter?

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Eine VWL-Diplomandin simulierte die Folgen einer geschlechterspezifischen Diskriminierung im Steuersystem – und wurde prämiert.

Wien. Stephanie Reitzinger findet nicht gut, was Frauen erleben: Immer noch machen viele den Großteil der unbezahlten Arbeit im Haushalt. Immer noch kümmern sich viele fast allein um die Kinder, weil sich Männer in der Arbeit für unverzichtbar halten. Das brachte die VWL-Studentin auf eine kühne Idee: Wie wäre es denn, wenn man die Arbeitsleistung von Männern und Frauen unterschiedlich besteuert, um Anreize für mehr weibliche Erwerbsarbeit zu schaffen?

Völlig neu ist der Ansatz nicht. Bei ihrem Erasmus-Jahr in Madrid hatte Reitzinger schon eine Arbeit des italienischen Ökonomen Alberto Alesina zu diesem Thema kennengelernt. Zurück an der Uni Wien packte die 27-Jährige das heiße Eisen so direkt wie möglich an. In ihrer Magisterarbeit überprüfte sie mithilfe von zwei Simulationsmodellen des IHS das folgende Szenario: Für alle Männer werden die Sätze bei der Einkommensteuer um zehn Prozent erhöht, für alle Frauen um zehn Prozent gesenkt.

Die Forschungsarbeit wurde nicht nur mit Sehr gut bewertet. Sie ist nun auch zu Siegerehren gelangt: Die Initiative „Frau in der Wirtschaft“ der Wirtschaftskammer Wien prämierte heuer zum zweiten Mal im Rahmen eines Gender/Diversity-Stipendiums drei wissenschaftliche Arbeiten. Der erste Platz ging an Reitzinger. Vorsitzende der Jury war Sabine Köszegi, Professorin an der TU Wien.

Was kam bei der Simulation heraus? In dem getesteten Szenario erhöhen die Frauen ihre Arbeitszeit um 2,3 Prozent, die Männern verringern die ihre nur um 0,3 Prozent. Es wird also im durchschnittlichen Haushalt mehr gearbeitet und mehr verdient. Für die Volkswirtschaft bedeutet das: 203 Mio. Euro an Haushaltseinkommen und 13.000 zusätzliche Beschäftigte (gemessen in Vollzeitäquivalenten). Der Staat lukriert zusätzlich 16Mio. Euro an Steuern und 55 Mio. an Sozialversicherungsbeiträgen.

Ein unrealistisches Gedankenspiel? Die geschätzte Nutzenfunktion beruht zumindest auf empirischen Daten: dem aktuellen Verhältnis von Einkommen und Arbeitsangebot der Österreicher. Umgesetzt hat freilich noch kein Staat der Welt solche geschlechterspezifischen Steuersätze. Auch in die österreichische Diskussion um die Steuerreform wird es wohl keinen Eingang finden. Zu groß wäre schon der Aufschrei der Single-Männer, die gar keine Chance hätten, ihre herben Einkommensverluste in einem Haushaltsverbund auszugleichen.

Verfassungsrechtlich haltbar?

Reitzinger selbst stört etwas anderes: Ihr Modell führt zu einer leichten Umverteilung von Arm zu Reich. Denn gerade in den unteren Dezilen gibt es viele Haushalte, in denen nur die Männer arbeiten oder die Frauen so wenig verdienen, dass sie nicht unter die Steuerpflicht fallen. Gerade die ärmsten Haushalte würden also verlieren.

Nicht berücksichtigt wurde bei all dem die Frage, ob es eine solche steuerliche Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich überhaupt geben darf. Denn bekanntlich darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.

Frauenförderung ist zwar erlaubt, wenn sie dazu dient, bestehende faktische Benachteiligungen auszugleichen. Zum Beispiel kann es eine Quotenregelung geben, die besagt, dass bei gleicher Qualifikation Frauen bei Stellenbesetzungen so lange bevorzugt werden, bis Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern herrscht. Aber selbst da muss eine Interessenabwägung im Einzelfall möglich bleiben.

Überhaupt sind Ungleichbehandlungen nur dann verfassungskonform, wenn sie unbedingt nötig und zugleich das gelindeste Mittel sind, um ein Ziel, das im öffentlichen Interesse liegt, zu erreichen. Nötig und das gelindeste Mittel: Ganz leicht zu argumentieren wäre das hier wohl nicht.

AUF EINEN BLICK

Eine prämierte VWL-Diplomarbeituntersucht ökonomische Auswirkungen einer geschlechterspezifischen Besteuerung, die eine gerechtere Verteilung unbezahlter Arbeit (Haushalt, Erziehung) fördern könnte. Sie wäre laut Studie wohlfahrtssteigernd, weil Frauen deutlich mehr, Männer aber kaum weniger Erwerbsarbeit leisteten. Freilich: Mit der Verfassung wäre eine solche Diskriminierung wohl kaum vereinbar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2014)

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