Berlin fordert von Wien und Bern "Taten" gegen Steuerflucht. So sollen Auskünfte schon bei einem einfachen Besteuerungsverfahren gegeben werden, nicht erst bei begründetem Verdacht auf Hinterziehung.
Das deutsche Finanzministerium hat Österreich, die Schweiz und andere Länder aufgefordert, die Bereitschaft zum Kampf gegen Steuerflucht durch "konkrete Taten" zu belegen. Noch müsse der politische Druck auf diese Länder aufrechterhalten werden.
Das Finanzministerium unterstrich in einer am Montag veröffentlichten Erklärung, es habe in der Vergangenheit zu viele nicht eingehaltene Versprechen gegeben. Die von zahlreichen Staaten erklärte Bereitschaft, den OECD-Standard von Transparenz und Austausch von Auskünften zu akzeptieren, deute grundsätzlich auf eine positive Entwicklung hin. Äußerungen vom Wochenende aus Österreich und der Schweiz weckten allerdings Zweifel.
Auskünfte bei Besteuerungsverfahren
So werde die Erteilung von Auskunft von einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung abhängig gemacht, auch solle das Bankgeheimnis grundsätzlich beibehalten werden. Nach dem OECD-Standard sei aber die Erteilung von Auskünften bereits in einem einfachen Besteuerungsverfahren vorgesehen. Auch sei Zugang zu Bankinformationen unabhängig von einem konkreten Verdacht zu gewähren. Außerdem dürfe sich kein Steuerhinterzieher mehr hinter einer Briefkastenfirma oder einem Strohmann verstecken können.
Das Ministerium hält deshalb nationale Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung im Ausland nach wie vor für notwendig. SPD-Finanzminister Peer Steinbrück hat entsprechende Gesetzes-Pläne vorgelegt. Bisher stößt er dabei aber noch auf Widerstand des Koalitionspartners CDU/CSU.
(APA)