Nach den Angeklagten meldet auch die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat nach Angaben vom Dienstag gegen die Urteile im Schlepper-Prozess Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Die in dem Verfahren - nicht rechtskräftig - Verurteilten hatten sich für diese Rechtsmittel bereits in der Nacht auf Freitag entschieden.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Schritt u.a. damit, dass "infolge der durch Teile der Prozessbeobachter während der Urteilsverkündung lautstark geäußerten Beschimpfungen und Proteste die Begründung durch die Vorsitzende des Schöffensenates in wesentlichen Teilen nicht zu hören war." Zur Klärung einiger Fragen sei "die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung erforderlich".
Bis zu 28 Monate Freiheitsstrafe
In Wiener Neustadt waren seit März acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Asyl-Aktivisten, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Das Verfahren endete mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. Die vorsitzende Richterin verhängte teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten. Alle Verurteilten haben den unbedingten Teil der Strafen bereits durch die U-Haft verbüßt. Von einem Gutteil der angeklagten Fakten wurden sie freigesprochen.
(APA)