Meinl-Banker entkam der Haft zweimal

PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERL
PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERLAPA/HANS KLAUS TECHT
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Schon zweimal hätte Peter Weinzierl verhaftet werden sollen. Doch die Staatsanwälte wurden vom Ministerium zurückgepfiffen.

Schon zweimal wollte die Staatsanwaltschaft Peter Weinzierl, den Vorstandschef der Meinl-Bank, verhaften. Dazu gekommen ist es jedoch nie. Denn jedes Mal habe das Justizministerium seine Verhaftung verhindert, berichtet der „Falter“. Das erste Mal wollten die Staatsanwälte Markus Fussenegger und Bernhard Löw Weinzierl am 30. 11. 2012 wegen Verdunkelungsgefahr festnehmen. Dieser wollte oder konnte den Polizisten der Soko Meinl sein Tablet nicht übergeben. Die Ermittler befürchteten deshalb, Weinzierl könne wichtige Daten im Zusammenhang mit einer Dividendenaffäre vernichten, und beantragten U-Haft. Der Rechtsschutzrichter Christian Gneist gab seine Bewilligung.

Zur Verhaftung kam es dennoch nicht, denn nach Rücksprache mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, zog die Anklage ihren Antrag zurück und verhinderte damit die bereits vom Richter genehmigte Verhaftung. Ein ähnliches Szenario ereignete sich nun laut dem Bericht im Oktober dieses Jahres noch einmal. Wieder beantragte Staatsanwalt Löw die U-Haft für Weinzierl, da der Verdacht bestand, er habe Anleger um 16 Mio. Euro geschädigt und die Hälfte davon in die eigene Tasche gesteckt. Ein Vorwurf, den Weinzierl zurückweist.

Schriftliche Weisung?

Am 16. 10. 2014 kam es zu einer Besprechung im Justizministerium. Dabei teilten der Sektionschef der Weisungsabteilung, Christian Pilnacek, und die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft und Pleischl-Nachfolgerin, Eva Marek, der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel, und Löw offenbar mit, dass der Haftantrag „nicht zur Kenntnis“ genommen werde.

Das allein reichte den Wiener Staatsanwälten allerdings nicht aus. Sie beharren auf einer schriftlichen Weisung. Angeblich, so berichtet der „Falter“, sollen sie die nun auch bekommen. Für Weinzierl gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Wie die Justiz weiter vorgeht, bleibt spannend. In wenigen Tagen soll es einen neuen Abschlussbericht geben. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2014)

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