LuxLeaks: Glasnost für Europas Steuerdeals

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EU-Kommissionschef Juncker will unter wachsendem Druck der Öffentlichkeit Unternehmen dazu verpflichten, ihre steuerlichen Sonderkonditionen publik zu machen.

Brüssel. Unter dem Schlagwort Glasnost (Transparenz) wollte einst KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow die Parteiführung mit den Bürgern der Sowjetunion versöhnen – ein Reformprozess, der bekanntlich mit dem Zerfall der UdSSR endete. Der EU droht dieses Schicksal zwar nicht, doch angesichts der immer detaillierteren Enthüllungen über fragwürdige Steuerpraxis von international agierenden Großunternehmen ist auch in der Union dringender Transparenzbedarf gegeben. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker muss also in Gorbatschows Fußstapfen treten, will er die Zweifel an seiner Reformbereitschaft zerstreuen und das Ansehen seines Amtes bewahren.

In einem am gestrigen Mittwoch publizierten Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erläuterte der Chef der Brüsseler Behörde, was er sich unter Glasnost in Steuerbelangen vorstellt. Er denke darüber nach, „die Unternehmen zu veranlassen, ihre Steuerregelungen offenzulegen“, sagte Juncker. Bis Sommer 2015 will die Kommission einen automatischen Informationsaustausch über die Absprachen und Sonderregelungen, die EU-Mitglieder Unternehmen anbieten, wenn diese ihren Steuersitz zu ihnen verlegen. Dieser Berichtspflicht könnten die Unternehmen etwa im jährlichen Geschäftsbericht nachkommen.

Dass ausgerechnet Juncker unter Zugzwang geraten ist, ist kein Zufall: Der Luxemburger war als langjähriger Finanzminister und Premier des Großfürstentums für dessen Aufstieg in die Champions League der Steueroasen mitverantwortlich. Seit einigen Wochen veröffentlicht eine internationale Journalistenplattform unter dem Stichwort LuxLeaks Details zu hunderten steuerlichen Ausnahmeregelungen, die Konzernen, die ihre Profite nach Luxemburg transferierten, angeboten wurden. Dank dieser Vergünstigungen konnten einige Firmen ihre Steuerlast im niedrigen einprozentigen Bereich halten – möglich wurde das durch geschickte Konstruktionen, die es ermöglichten, Ausgaben und Einnahmen zwischen Tochtergesellschaften hin und herzuschieben – auf Kosten jener EU-Mitgliedsländer, in denen die Profite generiert wurden. Aus dem Luxemburger Finanzministerium hieß es am Mittwoch, man unterstütze die Initiative zum automatischen Informationsaustausch.

Die Ankündigung kommt nicht von ungefähr, denn nur wenige Stunden zuvor hatten die Aufdecker eine weitere Tranche der LuxLeaks-Dokumente publik gemacht. Demnach konnte der Internet-Telefondienstleister Skype in Luxemburg 95 Prozent seiner Lizenzeinnahmen steuerfrei verbuchen. Der US-Konzern Disney wiederum gründete mit Zustimmung der Behörden in Luxemburg eine interne Bank, in der ein Teil der Konzerngewinne verbucht wurde. In den vergangenen fünf Jahren war es demnach gut eine Milliarde Euro, für die Einkommensteuern von knapp drei Millionen Euro angefallen waren – was einer Steuerquote von nicht einmal 0,3 Prozent entspricht. Man habe sich an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten, ließ das Unternehmen wissen.

„Patentbox“ wird verkleinert

Genau das ist das Problem, mit dem sich Juncker nun herumschlagen muss: Das Gros der Luxemburger Deals entsprach den geltenden Vorschriften – denn Steuerpolitik ist bekanntlich Sache der Mitglieder und nicht der EU. Die Brüsseler Behörde schritt bis dato nur in einigen wenigen Fällen ein – derzeit laufen Untersuchungen gegen Luxemburg, Irland und die Niederlande wegen Steuerdeals mit Apple, Amazon und Starbucks, wobei es dabei nicht primär um die Höhe der Steuern, sondern um Wettbewerbsverzerrungen und illegale Staatsbeihilfen geht.

Ein Schlupfloch wurde indes am Dienstag geschlossen: Die EU-Finanzminister einigten sich in Brüssel darauf, die Spielräume bei der steuerlichen Berücksichtigung von Lizenzgebühren (sogenannte Patentboxen) einzuengen. Bis dato konnten Unternehmen Erträge aus Patenten, Lizenzen etc. in EU-Länder transferieren, die derartige Einnahmen bei der Steuerberechnung bevorzugt behandeln. Künftig sollen derartige Steuernachlässe direkt mit der Forschungstätigkeit zusammenhängen. Soll heißen: Dort, wo nicht geforscht wird, darf es auch keine Steuerzuckerln geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2014)

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