Gesetz: Ausländische Imame müssen bis 2016 gehen

(c) Clemens Fabry
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Wegen der vielen Änderungen soll statt einer Novelle ein komplett neues Islamgesetz kommen.

Wien. Das Islamgesetz passierte am Mittwoch den Ministerrat. Gegenüber dem Entwurf gab es Änderungen. So erhalten Vereine und ausländische Imame eine etwas längere Übergangsfrist. Ursprünglich waren sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angedacht, nun soll die Frist bis Ende 2015 reichen.

Imame, die nicht im Land verwurzelt sind, müssen dann Österreich verlassen, religiöse Vereine sich in eine der islamischen Religionsgesellschaften eingliedern. Erlaubt bleiben eigenständige Vereine, die sich etwa um den Moscheenerhalt kümmern oder als Kulturverein fungieren. Ähnliche Regelungen gibt es in diesen Punkten auch für andere Religionen.

Gegenüber dem Entwurf wird nun auch klargestellt, dass islamische Geistliche nicht als Zeugen über Dinge aussagen müssen, die ihnen anvertraut wurden. Zudem kommt wegen der vielen Änderungen jetzt statt einer Novelle ein komplett neues Gesetz. Die Anerkennung einer Religionsgesellschaft soll wegen der Wirkung auf Schulen und Krankenhäuser durch Verordnung, nicht wie zuerst angedacht per Bescheid, erfolgen. Eckpunkte wie das Verbot der Auslandsfinanzierung bleiben aber. Die zuständigen Minister, Josef Ostermayer und Sebastian Kurz, erklärten, sie würden nun von einer Zustimmung der Vertreter der Muslime ausgehen.

Betroffene reagieren kühl

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), die den bisherigen Entwurf kritisiert hatte, reagierte kühl. Er hoffe auf den parlamentarischen Prozess, so IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac. Die IGGiÖ hatte zuletzt die mangelnde Gleichstellung mit anderen Religionen, das Verbot der Auslandsfinanzierung und die im Gesetz geforderte Darstellung der Lehre gerügt. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2014)

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