"Am Kampf des IS teilgenommen"

(c) EPA (Olivier Matthys)
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Als »Jihadist aus dem Waldviertel« erlangte der Tschetschene Magomed Z. zweifelhafte Bekanntheit. Nun liegt gegen den 30-Jährigen eine Terroranklage vor. Demnach war er Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS).

Der entscheidende Tipp kam im Sommer vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA). Dieses teilte seinen österreichischen Kollegen umgehend mit, dass bei Terrorermittlungen gegen einen gewissen Mansur D. (Verdacht: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) auch diverse Kontakte dieses Verdächtigen überwacht worden waren. Auch solche, die der Mann via Kurznachrichtendienst WhatsApp aufgebaut hatte. Dabei waren die BKA-Leute auf Korrespondenzen mit einem Magomed Z. gestoßen. Österreich reagierte rigoros: Z., ein tschetschenischer Asylwerber, der in einer Asylunterkunft im Waldviertler Heidenreichstein (Niederösterreich) untergebracht war, wanderte in U-Haft. Bei einer Hausdurchsuchung der Unterkunft wurden Mobiltelefone sichergestellt. Auch deren Auswertung belastet den 30-Jährigen. Seit Neuestem liegt eine Anklage gegen Z. vor – die erste Jihadisten-Anklage Österreichs.

Z. wird schon allein deshalb als gefährlich eingestuft, weil er zu den Personen gehört, die bereits in den syrischen Kampfgebieten waren und dann nach Österreich eingereist sind. Er soll Ende Juli 2013 – allerdings nicht von Österreich aus – aufgebrochen sein. Z. hatte sich direkt von Tschetschenien auf den Weg nach Syrien gemacht. Er schlug sich via Georgien und die Türkei bis in die Einsatzgebiete der Terrormiliz IS durch. Ein halbes Jahr später reiste er nach Österreich und suchte hier um Asyl an.

Eine solche Abfolge sehen Österreichs Verfassungsschützer mit Besorgnis. Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom November geht hervor, dass zuletzt um die 150 Menschen von Österreich aus in den Jihad gezogen sind. Mehr als 60 sollen zurückgekehrt sein. Und mehr als zwei Dutzend sollen in Syrien getötet worden sein. Die Befürchtung, Rückkehrer könnten während ihrer Zeit bei der islamistischen Terrormiliz an das Kämpfen sozusagen gewöhnt worden sein, scheint sich gerade bei Z. zu bewahrheiten.

Denn laut Erkenntnissen der Ermittler wurde der Tschetschene (er ist offiziell Staatsangehöriger der russischen Föderation) im Umgang mit Waffen geschult. Die – bemerkenswert rasch arbeitende – Anklägerin der zuständigen Staatsanwaltschaft Krems schreibt auf Seite 3 ihrer 14 Seiten starken (noch nicht rechtskräftigen) Anklage (Aktenzahl: 2 St 240/14p): „Während seiner Zeit in Syrien erhielt der Angeklagte einen Kampfnamen (Mohmad) und eine Kampfausbildung sowie Unterweisungen im Umgang mit Bomben und Sprengstoffen, unternahm bewaffnete Ausgänge, wobei er von der Organisation mit Waffen ausgerüstet wurde, und nahm an Kampfhandlungen des Islamischen Staates teil.“

Aus der eingangs erwähnten Korrespondenz mit dem in Deutschland ausfindig gemachten Verdächtigen D. gehen grausame Details hervor. So wurden Gespräche über Terroraktionen aufgezeichnet, die unter anderem folgenden Inhalt hatten – Z. zu D.: „Diejenigen, die aufgehängt wurden, waren Aleviten, Schiiten, sie haben Kinder umgebracht und Herzen rausgenommen, sind ganz brutale Menschen gewesen. Es wurde eine Gruppe dafür vorbereitet, um diese Leute zu fangen. Über solche Ereignisse redet man und macht aus einer Mücke einen Elefanten.“ Etwaige Skrupel, wonach willkürliches Morden wohl nicht im Sinn einer Religion sein kann, wurden laut den aufgezeichneten Gesprächen rasch zerstreut. Z.: „Aber wenn man sich ein bisschen geduldet, zeigt Allah im Nachhinein eh immer, dass es richtig war.“

Verräterisches Bild. Belastend ist auch ein Foto, das auf einem der sichergestellten Mobiltelefone gefunden wurde. Z. gab dazu an, es handle sich um einen bestimmten Imam. Die Staatsanwaltschaft Krems schreibt hingegen in ihrer Anklageschrift: „Aufgrund der nunmehr vorliegenden Information der russischen Sicherheitsbehörden konnte die abgebildete Person jedoch als Shakid T. identifiziert werden, der gemeinsam mit dem Angeklagten nach Syrien gereist ist.“ Über diesen T. heißt es: „T. wurde zwischenzeitig aufgrund seiner Errungenschaften im Kampf für den IS zum Emir einer aus 13 Kämpfern bestehenden Gruppe befördert. Mit ihm stand der Angeklagte auch in Österreich weiter in Kontakt.“

Was sagt nun Z., für den freilich die Unschuldsvermutung gilt, zu diesen gravierenden Vorwürfen? Bei Einvernahmen gab er zu Protokoll, er sei nach Österreich gereist, um sich einer medizinischen Behandlung der Augen zu unterziehen. Ja, er sei in Syrien gewesen, aber es stimme nicht, dass er dabei den Terror unterstützt habe. Vielmehr habe er nach dem Sohn einer entfernten Verwandten gesucht.

Die Korrespondenzen erklärt Z. damit, dass er anderen IS-Mitgliedern vorgegaukelt habe, einer der Ihren zu sein. Diesen Schein habe er aufrechterhalten müssen, sonst wäre er nicht mit heiler Haut davongekommen.

Der Wiener Anwalt von Magomed Z., Wolfgang Blaschitz, steht auf dem Standpunkt, dass die Aktenlage für eine Verurteilung nicht ausreiche. Sollte Z. im Sinne der Anklage, Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Haftstrafe. Der Strafrahmen: ein Jahr bis zehn Jahre Gefängnis.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2014)

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