Hypo-Debakel: Staatsanwälte prüfen Griss-Bericht

Irmgard Griss
Irmgard GrissAPA/HELMUT FOHRINGER
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Exklusiv. Das Justizressort hat der Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Bericht der Untersuchungskommission übermittelt. Experten sehen darin diverse überprüfenswerte Vorgänge bis zu möglicher Untreue.

Wien. Die Entwicklungen um die Hypo Group Alpe-Adria seien ihr wie eine griechische Tragödie vorgekommen, sagte Irmgard Griss, die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, in Interviews. Der Bericht, den die von Griss geleitete Untersuchungskommission kürzlich abgeliefert hat, könnte der Tragödie bald noch einen Epilog hinzufügen. Ein Nachspiel, in dem die Strafjustiz Regie führt. „Der Bericht ist bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Dienstweg eingelangt und wird unter Einbindung der Oberstaatsanwaltschaft Graz geprüft“, teilte Antoinette Tröster, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, auf Anfrage der „Presse“ mit.

Verfahren wegen Notverstaatlichung

Der Bericht kam vom Justizministerium. Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion, will nicht von einer „Prüfung“ sprechen. Die Staatsanwaltschaft werde den Bericht „durchsehen“, so Pilnacek, ob darin in Hinblick auf bereits anhängige Verfahren zusätzliche Informationen über strafrechtlich relevante Vorgänge enthalten seien. Ein solches Verfahren betrifft die Notverstaatlichung der Bank im Jahr 2009. Darüber ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bereits seit 2012 gegen damals beteiligte Manager.

Gerade zur Verstaatlichung enthält der Griss-Bericht allerdings Informationen, die für Experten die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung anderer Personen aufwerfen: nämlich die der handelnden Politiker. Nach den Erkenntnissen der Untersuchungskommission ist die Verstaatlichung ja ohne Not erfolgt und war keineswegs alternativlos. „Die verantwortlichen Entscheidungsträger des Bundes“, heißt es wörtlich, hätten „die Verstaatlichungsentscheidung ohne ausreichende Informationsgrundlage getroffen“.

Wer aber als Entscheidungsträger wissentlich seine Befugnisse missbraucht, andere – hier: den Bund – zu verpflichten, kann sich der Untreue strafbar machen: Strafdrohung bis zu zehn Jahren Haft. Voraussetzung ist, dass der Täter zumindest bedingten Vorsatz hat, den anderen zu schädigen – das heißt bloß: den Schaden ernsthaft für möglich hält und sich damit abfindet. An vorderster Front stand für den Bund in jener Dezembernacht 2009 der damalige Finanzminister und ÖVP-Chef Josef Pröll, es war neben anderen aber auch Andreas Schieder (SPÖ) als seinerzeitiger Finanzstaatssekretär dabei.

„Dass es für die Notverstaatlichung der Bank eine wirtschaftlich günstigere Alternative gab, zeigt, dass die Entscheidungsträger des Bundes nicht bestmöglich agiert haben“, schreibt die Strafverteidigerin Liane Hirschbrich im „Rechtspanorama“. Dazu wären sie aber als Machthaber zum Schutz öffentlichen Vermögens verpflichtet gewesen, so Hirschbrich weiter.

Wissentlicher Befugnismissbrauch?

Dass der Befugnismissbrauch bei der Untreue wissentlich geschehen muss, könnte den Akteuren – für sie gilt die Unschuldsvermutung – zugute kommen. „Wer intellektuell nicht in der Lage ist, die Tragweite seines Handelns zu erkennen, kann auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, meint die Anwältin. Sollte es überhaupt zu einem Verfahren gegen die damaligen Politiker kommen, könnten diese sich – nicht eben schmeichelhaft – auf ihr Unwissen berufen. Während Pröll bisher eine Stellungnahme zum Griss-Bericht vermied, verteidigte Schieder die Notverstaatlichung vehement.

Weniger brächte der Verweis auf Unwissen laut Hirschbrich bei einer anderen Strafnorm: gegen grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Danach ist kridaträchtiges Verhalten strafbar, wenn eine Pleite nur durch eine Gebietskörperschaft ohne Verpflichtung hiezu verhindert wurde. Dies könnte bei einer Landeshaftung oder der Notverstaatlichung eine Rolle spielen. Und: Die laut Bericht einmalige und für die Bank schädliche Vergangenheitsbewältigung unter Ex-Finanzministerin Maria Fekter erscheint zumindest aktienrechtlich problematisch.

Irmgard Griss zeigte sich zuletzt skeptisch, was strafrechtliche Konsequenzen anlangt. Damit würden Probleme nicht gelöst, sondern unter den Teppich gekehrt. Gebot der Stunde sei es, statt individuellen Fehlern jenen im System nachzugehen.

("Die Presse", Printausgabe vom 15.12. 2014)

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